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Eine
Zusatzkrankenversicherung
als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherungen
macht heute mehr Sinn denn je. Bestehende Versorgungslücken, die mit der Gesundheitsreform verstärkt auftreten, können mit einer Zusatzkrankenversicherung
im ambulanten und stationären Bereich sowie bei Zahnbehandlungen geschlossen werden. Individuell können bei der Zusatzkrankenversicherung
die Bereiche abgesichert werden, die der Versicherungsnehmer wünscht. Die gesetzlichen Zuzahlungen werden in den vereinbarten Ergänzungstarifen von der privaten Zusatzkrankenversicherung
erstattet. Der Kunde entscheidet, welche Module er in seine Zusatzkrankenversicherung
aufnehmen möchte. Auf dem Versicherungsmarkt sind Ergänzungstarife für Zahnbehandlungen, Brillen und Kontaktlinsen, Heilbehandlungen, Heilmittel, Arzneien und Verbandsmaterial, Heilpraktiker und für Kur- und Sanatoriumsaufenthalte
vorhanden. Darüber hinaus kann man sich mit einer Zusatzkrankenversicherung
verbesserte Leistungen bei Krankenhausaufenthalten sichern, wie beispielsweise die Unterbringen in einem Ein- oder Zweibettzimmer und/oder die Chefarztbehandlung. Zudem ist es mit einer Zusatzkrankenversicherung
möglich den Status eines Privatversicherten
bei ambulanten Arztbesuchen zu erhalten.
Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden
Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine
Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle
kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden.
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