Mittwoch, der 10. März 2010 um 21:48 Uhr
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Von dem

Ökonomen Bernd Rürup

 wurde diese staatlich

subventionierte Rente

 erarbeitet und 2005 vom Gesetzgeber eingeführt.

Basierend auf einem

Rentenversicherungsvertrag

 entspricht sie sowohl in der steuerlichen Behandlung als auch von den Leistungskriterien her der

gesetzlichen Rente

. Allerdings handelt es sich bei der

Rürup-Rente

, anders als bei der

gesetzlichen Rente

, nicht um eine umlagenfinanzierte, sondern um eine kapitalgedeckte Form der

Rentenversicherung

.

Grundgedanke des Gesetzgebers ist es, dass die Ansparsumme ausschließlich für die

Altersvorsorge

 verwendet wird. Hierzu gibt es daher einige Beschränkungen.

Es gibt verschiedene Personengruppen, für die der Abschluss einer

Riester Rente

 nicht in Frage kommt. Nun gibt es für diese Personengruppen, insbesondere für Selbständige und Freiberufler eine Möglichkeit, in Form der

Rürup-Rente

 steuerlich begünstigt Geld für eine

private Altersvorsorge

 anzusparen. Von den Steuerersparnissen profitieren neben Selbständigen und Freiberuflern aber auch gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte.

Bei Selbständigen und Freiberuflern ist eine Nutzung der staatlich geförderten

Riesterrente

 oder einer

betrieblichen Altersvorsorge

 nicht möglich. Seit 2005 sind auch Beiträge zu einer herkömmlichen

Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung

 nicht mehr steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Ausgenommen sind hierbei allerdings Verträge, die vor dem 01.Januar 2005 begonnen haben und hierfür bis zum 31. Dezember 2004 ein Versicherungsbeitrag entrichtet worden ist.

Damit die Beiträge zur

Rürup-Rente

 steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, müssen folgende Voraussetzungen im Versicherungsvertrag festgehalten sein.
  • Im Versicherungsvertrag muss festgehalten sein, dass monatlich ein bestimmter Rentenbetrag zur Auszahlung kommt.
  • Wird der Vertrag vor dem 01. Januar 2012 abgeschlossen, darf die monatliche Auszahlung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Wird der Vertrag aber nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen, darf die Rentenzahlung nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.
  • Im Vertrag muss aufgeführt sein, dass Ansprüche aus dem Rentenvertrag nicht vererbt, beliehen, veräußert oder kapitalisierbar sind.
Wie bei allen anderen Vorsorgeprodukten gibt es hier auch speziell vorgesehene Sparformen. und Tarife. Man kann eine

Rürup Rente

 mittels einer normalen

Rentenversicherung

 ansparen, mit einer fondsgebundene

Rentenversicherung

 oder aber auch in der Ansparphase mit einem Fondssparplan Kapital ansparen.

Bei allen Formen der

Rürup-Rente

 ist zu beachten, daß die steuerliche Begünstigung der Beiträge nur in der Ansparphase zutrifft.

Steuerlich anerkannt werden vom Finanzamt grundsätzlich für Alleinstehende 20.000 € und für Ehepaare 40.000 €. Dabei sind allerdings diese Summen um Beiträge für die gesetzliche

Rentenversicherung

 (bei Arbeitnehmern in Höhe des steuerfreien Arbeitgeberanteils zur

gesetzlichen Rentenversicherung

) oder für berufsständische Versorgungswerke zu kürzen. Die entsprechende Summe ist als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig. Der abzugsfähige Betrag entspricht im Jahr 2008 66% und steigert sich bis zum Jahr 2025 um jeweils 2%. Ab diesem Zeitpunkt sind dann 100% der im jeweiligen Jahr eingezahlten Beiträge(bis zu den Höchstbeiträgen) als Sonderausgabe abzugsfähig.

In der Rentenphase werden die monatlichen Zahlungen aus der

Rürup-Rente

 versteuert. Auch bei der Besteuerung der

Rente

 gibt es eine Staffelung. Im Jahr 2008 müssen 56 % der

Rürup-Rente

 versteuert werden. Dieser Anteil steigert sich bis zum Jahr 2020 um jeweils 2% und dann bis zum Jahr 2040 um jeweils 1% jährlich. Danach sind 100% der

Rente

 zu versteuern.

Hintergrund dieser steuerlichen Entlastung in der Ansparphase und der dann folgenden steuerlichen Belastung in der Rentenphase ist, dass Arbeitnehmer aber auch Freiberufler und Selbständige durch die steuerliche Entlastung die Möglichkeit zum Aufbau einer zusätzlichen

Rente

 bekommen sollen. Da der Steuersatz in den meisten Fällen in der Rentenphase geringer ist, als in der Ansparphase, sollte ein Anreiz des steuerbegünstigten Rentenaufbaus gegeben werden.

Neben den steuerlichen Vorteilen bietet die

Rürup-Rente

 noch verschiedene andere Vorteile. So wird das angesparte Kapital in den Fällen, in denen der Sparer

Arbeitslosengeld II

 beantragt, nicht als Vermögen angerechnet.

Dies gilt in der Ansparphase auch für den Fall, daß der Versicherte Insolvenz beantragen muß. In der Rentenphase sind die Zahlungen bis zur Pfändungsobergrenze auch nicht antastbar.

Nachteil bei der

Rürup-Rente

 ist unter anderem, daß es kein Kapitalwahlrecht gibt. Das Kapital kann nur in Form einer

Rente

 ausgezahlt werden. Bei dieser

Rente

 handelt es sich in Anlehnung an die gesetzliche

Rente

 um eine Leibrente. Grundsätzlich verfällt das Kapital, wenn der Sparer verstirbt. Es kann im Vertrag allerdings als Zusatzbaustein ein Hinterbliebenenschutz in bestimmter Höhe für den Ehepartner und/ oder für kindergeldberechtigte Kinder des Versicherten vereinbart werden.

Viele Versicherer bieten auch eine

Zusatzversicherung

 bezüglich einer Beitragsrückerstattung im Todesfall an. Dabei ist aber zu beachten, daß die Beiträge für eine solche Zusatzversicherung nicht steuerlich begünstigt sind.

Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden.



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