Von dem
Ökonomen Bernd Rürup
wurde diese staatlich
subventionierte Rente
erarbeitet und 2005 vom Gesetzgeber eingeführt.
Basierend auf einem
Rentenversicherungsvertrag
entspricht sie sowohl in der steuerlichen Behandlung als auch von den Leistungskriterien her der
gesetzlichen Rente
. Allerdings handelt es sich bei der
Rürup-Rente
, anders als bei der
gesetzlichen Rente
, nicht um eine umlagenfinanzierte, sondern um eine kapitalgedeckte Form der
Rentenversicherung
.
Grundgedanke des Gesetzgebers ist es, dass die Ansparsumme ausschließlich für die
Altersvorsorge
verwendet wird. Hierzu gibt es daher einige Beschränkungen.
Es gibt verschiedene Personengruppen, für die der Abschluss einer
Riester Rente
nicht in Frage kommt. Nun gibt es für diese Personengruppen, insbesondere für Selbständige und Freiberufler eine Möglichkeit, in Form der
Rürup-Rente
steuerlich begünstigt Geld für eine
private Altersvorsorge
anzusparen. Von den Steuerersparnissen profitieren neben Selbständigen und Freiberuflern aber auch gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte.
Bei Selbständigen und Freiberuflern ist eine Nutzung der staatlich geförderten
Riesterrente
oder einer
betrieblichen Altersvorsorge
nicht möglich. Seit 2005 sind auch Beiträge zu einer herkömmlichen
Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung
nicht mehr steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Ausgenommen sind hierbei allerdings Verträge, die vor dem 01.Januar 2005 begonnen haben und hierfür bis zum 31. Dezember 2004 ein Versicherungsbeitrag entrichtet worden ist.
Damit die Beiträge zur
Rürup-Rente
steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, müssen folgende Voraussetzungen im Versicherungsvertrag festgehalten sein.
- Im Versicherungsvertrag muss festgehalten sein, dass monatlich ein bestimmter Rentenbetrag zur Auszahlung kommt.
- Wird der Vertrag vor dem 01. Januar 2012 abgeschlossen, darf die monatliche Auszahlung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Wird der Vertrag aber nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen, darf die Rentenzahlung nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.
- Im Vertrag muss aufgeführt sein, dass Ansprüche aus dem Rentenvertrag nicht vererbt, beliehen, veräußert oder kapitalisierbar sind.
Wie bei allen anderen Vorsorgeprodukten gibt es hier auch speziell vorgesehene Sparformen.
und Tarife. Man kann eine
Rürup Rente
mittels einer normalen
Rentenversicherung
ansparen, mit einer fondsgebundene
Rentenversicherung
oder aber auch in der Ansparphase mit einem Fondssparplan Kapital ansparen.
Bei allen Formen der
Rürup-Rente
ist zu beachten, daß die steuerliche Begünstigung der Beiträge nur in der Ansparphase zutrifft.
Steuerlich anerkannt werden vom Finanzamt grundsätzlich für Alleinstehende 20.000 € und für Ehepaare 40.000 €. Dabei sind allerdings diese Summen um Beiträge für die gesetzliche
Rentenversicherung
(bei Arbeitnehmern in Höhe des steuerfreien Arbeitgeberanteils zur
gesetzlichen Rentenversicherung
) oder für berufsständische Versorgungswerke zu kürzen.
Die entsprechende Summe ist als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig. Der abzugsfähige Betrag entspricht im Jahr 2008 66% und steigert sich bis zum Jahr 2025 um jeweils 2%. Ab diesem Zeitpunkt sind dann 100% der im jeweiligen Jahr eingezahlten Beiträge(bis zu den Höchstbeiträgen) als Sonderausgabe abzugsfähig.
In der Rentenphase werden die monatlichen Zahlungen aus der
Rürup-Rente
versteuert. Auch bei der Besteuerung der
Rente
gibt es eine Staffelung. Im Jahr 2008 müssen 56 % der
Rürup-Rente
versteuert werden. Dieser Anteil steigert sich bis zum Jahr 2020 um jeweils 2% und dann bis zum Jahr 2040 um jeweils 1% jährlich. Danach sind 100% der
Rente
zu versteuern.
Hintergrund dieser steuerlichen Entlastung in der Ansparphase und der dann folgenden steuerlichen Belastung in der Rentenphase ist, dass Arbeitnehmer aber auch Freiberufler und Selbständige durch die steuerliche Entlastung die Möglichkeit zum Aufbau einer zusätzlichen
Rente
bekommen sollen.
Da der Steuersatz in den meisten Fällen in der Rentenphase geringer ist, als in der Ansparphase, sollte ein Anreiz des steuerbegünstigten Rentenaufbaus gegeben werden.
Neben den steuerlichen Vorteilen bietet die
Rürup-Rente
noch verschiedene andere Vorteile. So wird das angesparte Kapital in den Fällen, in denen der Sparer
Arbeitslosengeld II
beantragt, nicht als Vermögen angerechnet.
Dies gilt in der Ansparphase auch für den Fall, daß der Versicherte Insolvenz beantragen muß. In der Rentenphase sind die Zahlungen bis zur Pfändungsobergrenze auch nicht antastbar.
Nachteil bei der
Rürup-Rente
ist unter anderem, daß es kein Kapitalwahlrecht gibt. Das Kapital kann nur in Form einer
Rente
ausgezahlt werden. Bei dieser
Rente
handelt es sich in Anlehnung an die gesetzliche
Rente
um eine Leibrente. Grundsätzlich verfällt das Kapital, wenn der Sparer verstirbt. Es kann im Vertrag allerdings als Zusatzbaustein ein Hinterbliebenenschutz in bestimmter Höhe für den Ehepartner und/ oder für kindergeldberechtigte Kinder des Versicherten vereinbart werden.
Viele Versicherer bieten auch eine
Zusatzversicherung
bezüglich einer Beitragsrückerstattung im Todesfall an. Dabei ist aber zu beachten, daß die Beiträge für eine solche Zusatzversicherung nicht steuerlich begünstigt sind.