Laut BGB ist jeder verpflichtet, für Schäden an dritten Personen in vollem Umfang aufzukommen. Eine
Privathaftpflichtversicherung
schützt den Versicherungsnehmer und seine Familie im Haftungsfall und er sichert somit seine finanzielle Existenz. Besonders wenn es zu einem Personenschaden kommt haftet man eventuell ein Leben lang.
Eine
Privathaftpflichtversicherung
kommt bei
Sachschäden, Vermögensschäden und Personenschäden
auf, die in der Freizeit verursacht worden sind. Im
Versicherungsschutz
sind automatisch im Haushalt lebende Personen ohne Auswirkung auf den Beitrag eingeschlossen, sofern sie angegeben wurden. In keinem Haushalt sollte eine
Privathaftpflichtversicherung
fehlen und auch junge Menschen sollten nach dem Auszug aus dem Elternhaus unmittelbar eine private
Haftpflichtversicherung
abschließen, um einer finanziellen Katastrophe zu entgehen. Kleinere Versicherungsfälle, wie wenn man sich etwa auf die Brille des Nachbarn setzt, werden von der
Privathaftpflicht
ebenso übernommen, wie Versicherungsfälle mit großen Ausmaßen.
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