Mittwoch, der 10. März 2010 um 21:49 Uhr
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Laut BGB ist jeder verpflichtet, für Schäden an dritten Personen in vollem Umfang aufzukommen. Eine

Privathaftpflichtversicherung

 schützt den Versicherungsnehmer und seine Familie im Haftungsfall und er sichert somit seine finanzielle Existenz. Besonders wenn es zu einem Personenschaden kommt haftet man eventuell ein Leben lang.

Eine

Privathaftpflichtversicherung

 kommt bei

Sachschäden, Vermögensschäden und Personenschäden

 auf, die in der Freizeit verursacht worden sind. Im

Versicherungsschutz

 sind automatisch im Haushalt lebende Personen ohne Auswirkung auf den Beitrag eingeschlossen, sofern sie angegeben wurden. In keinem Haushalt sollte eine

Privathaftpflichtversicherung

 fehlen und auch junge Menschen sollten nach dem Auszug aus dem Elternhaus unmittelbar eine private

Haftpflichtversicherung

 abschließen, um einer finanziellen Katastrophe zu entgehen. Kleinere Versicherungsfälle, wie wenn man sich etwa auf die Brille des Nachbarn setzt, werden von der

Privathaftpflicht

 ebenso übernommen, wie Versicherungsfälle mit großen Ausmaßen.

Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden.


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