Freitag, der 03. September 2010 um 07:58 Uhr
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Beim Wort

Oldtimer

 denkt man als erstes an alte, wertvolle Autos. Doch auch

Motorräder, landwirtschaftliche Zugmaschinen

 und andere KFZ können als Oldtimer bezeichnet werden. Für Oldtimer gibt es spezielle

Oldtimer-Versicherungen

, die im Grunde vergünstigte

Kfz-Versicherungen

 darstellen. Das besondere an

Oldtimer-Versicherungen

 ist, dass meist die Wertsteigerung des Oldtimers im Schadensfall berücksichtigt und daher von der

Versicherungsgesellschaft

 mehr geleistet wird. Zudem wird üblicherweise bei einer

Oldtimer-Kfz-Versicherung

 keine Rückstufung bei einem Schadensfall vorgenommen.

Die Reparatur eines Oldtimers ist kostenintensiver als bei einem herkömmlichen Fahrzeug. So ärgerlich ein Unfall oder ein anderer Schadensfall mit dem Oldtimer auch sein mag, mit einer

Oldtimer-Versicherung

 weiß man sich bestens finanziell geschützt und die Reparatur kann beruhigt angegangen werden. Oldtimer Fahrzeuge müssen je nach

Versicherungsanbieter

 mindestens 20 oder 25 Jahre alt sein, um in eine

Oldtimer-Kfz-Versicherung

 aufgenommen werden zu können.

Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden.



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