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Eine
Hausratversicherung
schützt den Versicherungsnehmer vor Schäden an fast allen beweglichen Sachen des Haushalts. Ein Versicherungsfall kann durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus entstehen. Es ist mögliche in die Hausratversicherung Elementarschäden, Überspannungsschäden und Fahrraddiebstahl
einzubinden. Versichert sind in einer Hausratversicherung
Einrichtungsgegenstände, Teppiche, elektrische und elektronische Geräte, Verbrauchsgegenstände wie beispielsweise Nahrungsmittel, Gebrauchsgegenstände, Wertsachen und Bargeld sowie weitere Gegenstände des Haushalts. Im Versicherungsschutz der Hausratversicherung
sind ebenfalls notwendige Hotelkosten und Aufräumkosten enthalten. In einigen Fällen beinhaltet die Hausratversicherung
zudem eine Glasbruchversicherung
.
Im Versicherungsfall ersetzt die Hausratversicherung
entstandene Reparaturkosten und / oder den Wiederbeschaffungswert bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Mit einer gesonderten Vereinbarung kann in einer Hausratversicherung
auch bestehender Hausrat mitversichert sein, der sich vorrübergehend in einem Ferienhaus befindet. Empfehlenswert ist eine ausreichende Versicherungssumme der Hausratversicherung
, die dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht.
Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden
Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine
Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle
kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden.
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