Eine Wirtschaftsauskunft erteilt wirtschaftsrelevante Daten über Unternehmer
und Privatpersonen ausschließlich an Unternehmen. Dabei wird sie wird
privatwirtschaftlich geführt.
Um Daten zu erhalten, muss seitens des anfragenden Unternehmens lediglich ein
berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes erklärt werden.
Häufige Gründe, um eine Wirtschaftsauskunft einzuholen, sind: Geschäftsanbahnungen, Forderungseinzüge und alle Arten von Abschlüssen im Kauf- Miet- oder Leasingbereich.
Damit bei der Wirtschaftsauskunft die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes
erfüllt werden können, stehen Datenschutzbeauftragte zur Verfügung.
Sie fungieren als neutrale Sachverständige in Datenschutzfragen und auch
Streitfällen fungieren.
Die angefragten Daten erhält eine Wirtschaftsauskunft aus einer Vielzahl
von Quellen. Zum einen ist da die Selbstauskunft des Unternehmens oder der Person,
über welche die Informationen eingeholt werden, zum anderen wird auf Telefon-
und Adressbücher zurückgegriffen. Veröffentlichungen im Bundesanzeiger
und öffentliche Register, beispielsweise das Handels- oder das Vereinsregister
liefern weitere Daten. Inkassobüros treten häufig als Kooperationspartner
für Wirtschaftsauskunfteien in Erscheinung, hier werden Informationen über
die Zahlungsmoral des zu ermittelnden Unternehmens in Erfahrung gebracht.
Über Unternehmen liefert eine Wirtschaftsauskunft schwerpunktmäßig folgende Daten: Kommunikationsdaten, Rechtsform, Niederlassungen und Betriebsstätten, Immobilienbesitz, Unternehmensgegenstand und Beteiligung an anderen Unternehmen, die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens und die Unternehmenskennzahlen, hier im besonderen Umsatz, Gewinn und Verlust, Eigenkapitalquote. Bekannte Wirtschaftsauskunfteien sind Hoppenstedt Holding, Schufa Holding AG oder Arvato Infoscore.
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