Ab 2010 können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich besser geltend gemacht werden. Wie die Neuregelungen aussehen und warum die privaten Krankenversicherer Komplikationen für ihre Versicherten befürchtet.
Kürzlich hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf des Bundesfinanz-Ministeriums beschlossen, nachdem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich besser geltend gemacht werden können. Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) befürchtet einen hohen bürokratischen Aufwand.
Erstmals sollen ab 1. Januar 2010 alle existenzsichernden Vorsorgeaufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau steuerlich berücksichtigt werden. Diesem Sozialhilfeniveau entspricht dem Gesetzentwurf zufolge nach Art und Umfang im Wesentlichen das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung.
Gesetzlich wie privat Krankenversicherte und gesetzlich Pflegeversicherte (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) sollen damit künftig nach gleichem Grundsatz steuerlich entlastet werden. Darüber hinaus sollen privat Krankenversicherte erstmals die Beiträge für ihre mitversicherten Kinder in diesem Umfang steuerlich vollständig geltend machen können.
Im Einzelnen sind dem Gesetzentwurf zufolge folgende Neuregelungen geplant:
Für GKV-Vesicherte ist der Lösungsansatz einfach: Sie können immer den tatsächlichen Zahlbetrag geltend machen – minus einer Pauschale von vier Prozent für das Krankentagegeld.
Für den Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) werde aber ein penibles Beitragssplitting verlangt, moniert der PKV-Verband. Für jeden Vertrag soll der Beitragsanteil für den GKV-analogen Leistungsumfang berechnet und ausgewiesen werden.
Angesichts der Tarifvielfalt und Wahlfreiheit in der PKV führe dies zu hohem bürokratischen Aufwand. Die einfachste Lösung wären pauschale und branchenweit einheitliche Abschläge, wenn schon eine volle Abzugsfähigkeit der Beiträge politisch nicht durchsetzbar sein sollte, erklärte ein PKV-Verbandssprecher.
Der PKV-Verband sieht in der Verpflichtung zur Meldung eines „virtuellen GKV-Beitrags“ beim Finanzamt eine „Steilvorlage für die Einführung der Bürgerversicherung“ in der kommenden Gesundheitsreform.(verpd)
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