Freitag, der 30. Juli 2010 um 12:11 Uhr
« zurück | Artikel vom: 08.06.2009

Rentenansprüche während Arbeitslosigkeit

Stempel Arbeitslos © FotoliaDurch die derzeitige Wirtschaftskrise droht vielen Arbeitnehmern der Verlust ihres Arbeitsplatzes. Wie sich Arbeitslosigkeit auf die Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung auswirkt.

Auch während einer Arbeitslosigkeit sind die Bundesbürger in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund mitteilt.

Wer seinen Arbeitsplatz verliert, fliegt nicht automatisch aus der gesetzlichen Rentenversicherung heraus. Beim Bezug von Arbeitslosengeld I, das längstens für 24 Monate gezahlt wird, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 80 Prozent der bisher gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Dauert die Arbeitslosigkeit zwölf Monate an, so erwirbt ein Durchschnittsverdiener mit einem jährlichen Verdienst von 30.879 Euro nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung einen monatlichen Rentenanspruch von 18,67 Euro in den neuen beziehungsweise 21,25 Euro in den alten Bundesländern.

Zum Vergleich: Bei vollem Verdienst wären es in den alten Bundesländern 26,56 Euro und 23,34 Euro in den neuen Bundesländern gewesen, rechnet die Deutsche Rentenversicherung vor.

Bei Arbeitslosengeld II nur geringer Rentenanspruch

Auch wer nach länger anhaltender Arbeitslosigkeit in den Bezug von Arbeitslosengeld II rutscht, erwirbt noch Rentenansprüche. Diese sind jedoch mit monatlich 2,17 Euro deutlich geringer als bei Arbeitslosengeld I.

Weitere Fragen zum Thema Arbeitslosigkeit und gesetzliche Rentenversicherung werden von Mitarbeitern in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder am Servicetelefon unter 0800/10004800.(verpd)



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