Freitag, der 30. Juli 2010 um 12:18 Uhr
« zurück | Artikel vom: 08.12.2009

Wann zahlen sich Selbstbehalte aus?

Wer als Kunde einen Versicherungsvertrag abschließt, kann einen kleinen Teil des Risikos selbst tragen. Dadurch lassen sich die Beiträge senken.

Der Selbstbehalt ist jeder Betrag, den ein Versicherungsnehmer von jedem Schaden selbst zu tragen hat. Sehr verbreitet sind Selbstbehalte in der Kfz-Kasko-, privaten Kranken und der Rechtsschutz-Versicherung. Sie werden aber auch zum Beispiel in der Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude- und Reiseversicherung angeboten. Die Selbstbeteiligung gilt für jeden Schadenfall, nur in der Krankenversicherung ist sie fast immer auf einen Jahreshöchstbetrag begrenzt.

Wann sich der Selbstbehalt rechnet

Wer nie einen Schaden erleidet, kann den ersparten Beitrag anderweitig ausgeben. Bei durchschnittlicher Schadenhäufigkeit ist die Prämienersparnis in der Regel größer als der aus der eigenen Tasche zu zahlende Teil des Schadens. Finanziell schlecht fährt mit einer Selbstbeteiligung, wer überdurchschnittlich oft von Schäden betroffen wird. Aber auch dann kann ein Selbstbehalt positiv sein. Denn wer Kleinschäden gar nicht erst meldet, verringert das Risiko, dass ihm die Versicherung wegen vieler Schäden kündigt.

Faustformel zum Nachrechnen

Wie lange man schadenfrei sein muss, damit sich der Selbstbehalt lohnt, kann man leicht selbst ausrechnen. Die Formel lautet: Höhe des Selbstbehalts geteilt durch den Beitragsunterschied zwischen den Tarifen mit und ohne Selbstbehalt ergibt die Anzahl der Jahre.

Beispiel: Selbstbehalt 100 Euro, Jahresbeitrag 150 Euro ohne und 130 Euro mit Selbstbehalt (Unterschied 20 Euro), also 100 / 20 = 5 Jahre. Das heißt: Wer maximal alle vier Jahre einen Schaden erleidet, fährt trotz Selbstbehalt günstiger. In der privaten Krankenversicherung ist die Rechnung noch einfacher, denn da lohnt sich ein Selbstbehalt von einigen hundert Euro pro Jahr meist sogar für Kranke. Es ist in diesem Zusammenhang sinnvoll, sein Versicherungspaket als Ganzes zu betrachten. Wer in allen Sparten tragbare Selbstbehalte vereinbart, erhält eine ansehnliche Beitragsersparnis. Davon können Kleinschäden locker selbst bezahlt werden.(verpd)



Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden.



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