Jeder
hat schon mal für eine Zwecke oder im Rahmen seiner Arbeit für einen Verein
eine mehr oder weniger große Fete veranstaltet und dabei sich wahrscheinlich
nicht überlegt, was es denn für Ärger geben könnte, wenn etwas mal grundlegend
schief läuft.
Möglicherweise fühlt er sich auch durch seine Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert, doch wenn die Feier einen zu bedeutenden Umfang annimmt, dann fällt deren Sicherheit meisten weg. Denn eine größere Veranstaltung sprengt den engen Rahmen unter dem die Privathaftpflicht noch funktioniert.
Jeder sollte bei der Vorbereitung und Umsetzung einer Veranstaltung wissen, dass er für alle hier auftretenden Kosten im Zusammenhang mit Schäden persönlich haftbar sein könnte, wenn sich direkt oder mittelbar über Fahrlässigkeit seine Verursachung für den Schaden nachweisen ließe. Insbesondere bei großen Feiern wie Hochzeiten, Polterabenden, Vereins-Jubiläum passiert viel, wofür der Veranstalter den Kopf hinhalten muss, wenn jemand geschädigt wird.
So werden meist bei Polterabenden keine ausreichenden Sicherungsmaßnahmen gegen Verletzungen beim Zertrümmern von Porzellan getroffen. Splitter können arglos vorbeilaufenden Kindern in die Augen springen oder lebenswichtige Adern zerschneiden.
Wenn dann die Eltern sich an den Veranstalter wenden, ist dieser schnell mit erheblichen Geldforderungen konfrontiert. Dann als Veranstalter ist er dafür haftpflichtig und muss, da man ihm Fahrlässigkeit unterstellen könnte, für den entstandenen Schaden aufkommen oder sich zumindest in aufwendigen juristischen Verfahren rechtfertigen.
In diesen und in anderen Fällen kann eine Veranstaltungshaftpflicht (oder Veranstalterhaftpflicht) vor großen Schäden bewahren. Beim Abschluss dieser Art von Versicherung sind bestimmte Schadenssummen zu vereinbaren, die dann bei den entstehenden Ansprüchen ersatzweise durch die Versicherung zu übernehmen sind.
Die Veranstaltungshaftpflicht oder Veranstalterhaftpflicht ist besonders wichtig, da man heute eher als früher geneigt ist, einen Verursacher für jedes Missgeschick zu finden, der im Bedarfsfall juristisch angesprochen wird. Während es früher nicht üblich war, Verwandte nach Schäden auf Polterabenden zur Kasse zu bitten, hat man diese familiären Hemmschwellen heute schnell abgelegt.
Dies gilt insbesondere bei Vereinsfesten, wo ja eine Vielzahl von Gästen und Mitgliedern sowie Besucher beteiligt sind. Hier kann man den Kreis der Anspruchsberechtigten kaum noch überschauen. Deshalb sollte jeder, der eine Veranstaltung plant, eine entsprechende Versicherung abschließen.
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