Freitag, der 30. Juli 2010 um 12:23 Uhr
« zurück | Artikel vom: 07.05.2009

Rechtsschutz für Landwirte

Anwalt © FotoliaRechtsschutz für Landwirte: Jetzt auch bei Cross Compliance

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Landwirte werden immer komplizierter: Neue Gesetze, Planfeststellungsverfahren, Cross Compliance-Anforderungen - wenn man sich gegen eine behördliche Entscheidung oder einen Vorwurf wehren will, ist juristischer Rat gefragt. Die Allianz hat den neuen Risikosituationen Rechnung getragen und die Leistungen im Landwirtschaftsrechtsschutz erweitert. Landwirt Thomas Müller ist verärgert: Hat ihm doch das Landratsamt mitgeteilt, dass es durch ein Straßenbauvorhaben des Landkreises eines seiner Grundstücke beansprucht. Gegen den Planfeststellungsbeschluss der Behörde will er Klage erheben – doch was kostet das? Und zahlt das seine Rechtsschutzversicherung?

Sein Nachbar Peter Meier hat andere Sorgen. Er hat einenWeinbaubetrieb und bewirtschaftet auch Ackerflächen, wofür er Direktzahlungen erhält. Jetzt muss er die so genannten „Cross Compliance“-Anforderungen auf seinen Rebflächen einhalten. Ihm wurde jüngst ein Verstoß gegen Pflanzenschutzbestimmungen vorgeworfen, die Direktzahlungen wurden gekürzt. Die Kosten eines Klageverfahrens wegen dieser Kürzung hat sein Anwalt auf rund 5.000 Euro veranschlagt – viel Geld für Peter Meier.

„Die neuen rechtlichen Herausforderungen für die Landwirtschaft haben wir in unserem neuen Rechtsschutz-Angebot berücksichtigt“, so Dr. Karl-Walter Gutberlet, Vorstand der Allianz Versicherung. Im Optimal-Produkt ist jetzt im Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz die Kostenübernahme bis zu 10.000 Euro für die gerichtliche Interessenwahrnehmung integriert – bei Planfeststellungs-, Umlegungs-, Flurbereinigungs- oder Enteignungsverfahren und bei der Kürzung staatlicher Direktzahlungen wegen eines Verstoßes gegen Umweltbestimmungen oder Futtermittelvorgaben (Cross Compliance).

Rechtsschutz auch für Nebenbetriebe und die Familie

Ebenfalls neu: Gewerbesteuerpflichtige Nebenbetriebe, wie z.B. der eigene Hofladen, ein Blumenhandel oder eine Brennerei, sind (bis zu einer Nettoumsatzgrenze von 10.000 Euro) beitragsfrei mitversichert. Für größere Betriebe gibt es eine eigene Versicherungspolice. Außerdem werden ab sofort im Optimal-Produkt alle selbstgenutzten Wohnungen im Inland des Versicherungsnehmers, seines Lebenspartners, der minderjährigen und der volljährigen, unverheirateten, noch in Ausbildung befindlichen Kinder eingeschlossen: So kann zum Beispiel das volljährige Kind auf die Rechtsschutzversicherung zählen, wenn es am weit vom elterlichen Hof entfernten Studienort Ärger mit seinem Vermieter hat.

Inklusive: kostenlose telefonische Erstberatung

In vielen Fällen hilft schon ein besonderer Service der Allianz weiter: Jeder Landwirt, der bei der Allianz eine Optimal Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann sofort eine telefonische Erstberatung durch unabhängige Rechtsanwälte rund um die Uhr in Anspruch nehmen. Ein Anruf beim gebührenfreien Allianz Rechtsschutz-Servicetelefon genügt, und der Sachbearbeiter stellt – wenn es der Kunde wünscht – für eine Erstberatung an eine unabhängige Kanzlei durch. Dort wird der Kunde telefonisch fachkundig beraten und erhält eine Ersteinschätzung seines Anliegens. Thomas Müller hätte beispielsweise gleich erfahren können, welche Schritte einzuleiten sind, um sich gegen die Behörde zu wehren. Erfordert der Fall eine anwaltliche Vertretung vor Ort, kann dem Rechtsschutzkunden auf Wunsch ein kompetenter Anwalt in seiner Nähe vermittelt werden. Die 24-Stunden-Anwaltsberatung wird nicht auf den vereinbarten Selbstbehalt angerechnet.


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