Non-Profit-Organisationen Auch Ehrenamtliche haften
In Deutschland boomen Vereins und Stiftungsgründungen. Nur wenige Organmitglieder sind sich der Risiken und ihre Haftungssituation seines Engagements wirklich bewusst. In Deutschland ist der Verein die häufigste Form einer NPO.
Non-Profit-Organisationen Auch Ehrenamtliche haften...
... häufig denken die Mitglieder von Non-Profit-Organisationen (NPO) in erster Linie daran, das Vereinsgebäude gegen Feuer zu schützen oder die Teilnehmer einer Sportveranstaltung gegen Verletzung abzusichern. Doch bei der – meist ehrenamtlichen – Arbeit lauert täglich auch die Gefahr, einen Vermögensschaden zu verursachen. Das Risiko auch für ehrenamtliche Mitglieder von NPOs, dafür in Anspruch genommen zu werden, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, bestätigt Dieter Schimmer, Experte in der HV München. Nicht zuletzt hängt dies mit der insgesamt gewachsenen Anspruchsmentalität zusammen.
Haftung mit Privatvermögen
Was viele nicht wissen: Im schlimmsten Fall steht das gesamte private Vermögen von den Mitarbeitern und vor allem von den Organmitgliedern der NPO auf dem Spiel. Alle Mitglieder von Gremien, welche die Organisation nach außen vertreten – das sind meistens der Vorstand, das Kuratorium oder auch das Präsidium – können für einen von ihnen verursachten Schaden zur Verantwortung gezogen werden.
HINTERGRUND
Non-Profit-Organisationen (NPO)
Unter diesem Begriff versteht man Organisationen, die nicht primär kommerzielle Interessen verfolgen bzw. eine Rendite auf das eingesetzte Kapital erwirtschaften wollen. Sie verfolgen vielmehr gemeinnützige, kulturelle, soziale oder wissenschaftliche Interessen. NPO treten überwiegend als Verein/Verband, Stiftung oder gemeinnützige GmbH auf. Sie übernehmen in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte zahlreiche wichtige Funktionen in unserer Gesellschaft und rücken damit immer mehr in den Focus der öffentlichen Wahrnehmung. Diese Vereinigungen haben meist eines gemeinsam:den Status der „Gemeinnützigkeit“ im Sinne des Steuerrechts. Diesen Status zu erlangen und zu erhalten ist Voraussetzung dafür, dass viele steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden dürfen: zum Beispiel die Befreiung von der Körperschaftsund Gewerbesteuer bzw. der ermäßigte Steuersatz bei der Umsatzsteuer. Steuerbegünstigt im Sinne der Abgabenordnung sind gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke; darüber hinaus ist erforderlich, dass die NPO der Allgemeinheit dient. In diesen Organisationen arbeiten vorwiegend ehrenamtliche Helfer, die sich ohne kommerzielle Interessen für die gute Sache einsetzen.
Vereine und Stiftungen
Laut einer Statistik des Internet-Service www.npo-info.de aus dem Jahr 2005 gibt es bei uns rund 594 000 eingetragene Vereine. Innerhalb von vier Jahren ist die Zahl der Vereine um 50 000 gestiegen. Ein weiterer wesentlicher Bereich im NPO-Sektor ist das Stiftungswesen. Während in den achtziger Jahren durchschnittlich 150 Stiftungen jährlich gegründet wurden, gab es im Jahr 2004 fast 1000 Neuerrichtungen. Damit existierten Ende 2004 in Deutschland knapp 13 000 Stiftungen bürgerlichen Rechts. Die vielen unselbstständigen und auch kirchliche Stiftungen sind dabei nicht einmal berücksichtigt. Zur gestiegenen Stiftungsbereitschaft hat sicher auch die Reform des Stiftungssteuerrechts im Jahre 2000 beigetragen, ebenso das Stiftungsmodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2002.
Dieter Schimmer, von Firmen VH-B in München, weiß aus Erfahrung, dass immer mehr ehrenamtliche Mitglieder von NPOs für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden.
Um einen solchen Fall eintreten zu lassen, genügt ein kleiner Irrtum: Der Vorstand lädt die Mitglieder zu einem Vortrag ein, hat aber dem Vortragenden aus Versehen einen falschen Termin genannt. Die hierdurch unnütz aufgewendeten Kosten wie zum Beispiel Raummiete und Reisekosten können durchaus eine fünfstellige Summe erreichen.
Ein ganz erhebliches Risiko ist der Verlust der Gemeinnützigkeit des Vereins. Dazu kann es zum Beispiel kommen, wenn Spendenbestätigungen im Rahmen des Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuergesetzes falsch ausgestellt werden:
Wird ein Organmitglied dafür verantwortlich gemacht, die einschlägigen steuerlichen Vorgaben nicht beachtet zu haben, drohen ihm Schadenersatzzahlungen. Wege der Absicherung Die Allianz hat eine eigene Absicherung für die geschilderte Risikosituation geschaffen. Das neue Produkt besteht aus der Verbindung einer Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung und einer D&OVersicherung. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet sowohl der Organisation selbst als auch sämtlichen Organmitgliedern, ehrenamtlichen Vertretern und Angestellten Versicherungsschutz. Die Versicherung greift zum Beispiel bei unsachgemäßer Prozessführung für Mitglieder, fehlerhaften Gehaltsabrechnungen oder Fehlern bei der Durchführung von Veranstaltungen. Im Anschluss hieran genießen die höher exponierten Organmitglieder Versicherungsschutz über eine D&O-Versicherung. Die Versicherungssummen können jeweils frei gewählt, und das gesamte Paket kann zu einem äußerst attraktiven Beitrag angeboten werden. (ds)
(Artikel aus dem Allianz Magazin 7/2006)
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