Freitag, der 30. Juli 2010 um 12:21 Uhr
« zurück | Artikel vom: 30.11.2009

Kunst oder Versicherungsfall?

Über die Wohngebäudeversicherung sind gängige Risiken wie Feuer oder Sturm abgesichert. Doch wie verhält es sich bei weniger geläufigen Schadensursachen?

Für die einen ist es Kunst, für Hausbesitzer meist lästige Schmiererei: Graffiti. Wer bezahlt für die Reinigung der Fassade, wenn der „Künstler“ unbekannt bleibt?

Manche Hausbesitzer können ein Lied davon singen: Kaum haben sie die Schriftzüge und Figuren der Sprayer beseitigt oder beseitigen lassen, ist die Hauswand auch schon mit neuen „Tags“ verunziert.

Mehr Sicherheit ist machbar

Viele Wohngebäudeversicherungen umfassen nur Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen. Für Schäden wie durch Graffiti kann bei vielen Anbietern eine Deckungserweiterung vereinbart werden. Auch andere Risiken wie Überspannungsschäden lassen sich meist mitversichern.

Ein Blick in die Besonderen Bedingungen oder die Nachfrage beim Versicherungsfachmann sorgt im Zweifelsfalle für Sicherheit, was genau abgedeckt ist – und schafft Klarheit über die jährliche Schadengrenze sowie die Höhe der Selbstbeteiligung je Schadenfall.

Klare Beschreibung ist wichtig

Nebengebäude wie Schuppen und Garagen sowie weiteres Zubehör (zum Beispiel Zäune) sind in der Regel nur dann mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

Je nach Lage des Gebäudes beziehungsweise des Grundstücks besteht die Gefahr, dass Autos von der Straße abkommen und das Haus oder die Außenanlagen beschädigen und die Verursacher unerkannt entkommen. Ob solche Schäden von der Wohngebäudeversicherung übernommen werden, ist ebenfalls von der Vertragsgestaltung abhängig.(verpd)



Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden.



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