(verpd) In Deutschland sind nach Angaben des Bundes der Versicherten e.V. (BdV) fast 25 Millionen Bürger ehrenamtlich tätig. Doch nicht jeder davon ist richtig gegen eventuelle Schäden und Unfälle versichert. Mit einer privaten Haftpflicht- und/oder Unfall-Police könne man sich jedoch vor den finanziellen Folgen absichern.
Rund ein Viertel der Bundesbürger ist ehrenamtlich in Vereinen oder anderen Institutionen engagiert. Viele wissen jedoch nicht, dass sie auch im Ehrenamt für Schäden, die sie anderen zufügen, der Höhe nach unbegrenzt haften – ob nun Dritte verletzt oder die Sachen anderer beschädigt werden.
Bevor ein Ehrenamt angenommen wird, sollte man mit dem Träger der jeweiligen Einrichtung klären, dass man im Schadenfall von der Haftung freigestellt wird, rät der BdV. Dies könne sich jedoch als komplizierter herausstellen, als es im ersten Augenblick erscheint, so die Einschränkung.
Denn längst nicht jeder Verein ist in Haftungsfragen abgesichert. Eigentlich sollte jeder Verein eine Betriebs- oder Vereins-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, meint der Bund der Versicherten. „Städte und Kommunen regeln Haftungsfragen über einen kommunalen Schadenausgleich“, wird weiter ausgeführt.
Darüber hinaus empfiehlt der Bund der Versicherten eine Privat-Haftpflichtversicherung. Denn ein Missgeschick ist schnell passiert. Kommt es dadurch beispielsweise zu einer lebenslangen Arbeitsunfähigkeit eines Dritten, können die finanziellen Folgen für eine lebenslange Rente neben möglichen Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen schnell in den eigenen Ruin führen.
Neuere Policen leisten auch bei Schäden, die während der ehrenamtlichen Tätigkeit verursacht werden. „Unbedingt beim Versicherer nachfragen, ob und in welcher Form ehrenamtliches Engagement über die eigene Police abgedeckt wird“, rät deshalb BdV-Vorstandschefin Lilo Blunck.
Jedoch sollten ehrenamtlich tätige Bürger auch an die eigene Absicherung denken. Zwar sind solche ehrenamtlichen Tätigkeiten über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, die im Auftrag der Schule, einer Körperschaft oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn diese unentgeltlich sind und nicht im Rahmen eines Beschäftigungs-Verhältnisses ausgeübt werden.
In den meisten Vereinen greift der gesetzliche Schutz jedoch nicht. Und nicht in jedem Fall und immer reiche dieser Schutz auch aus, um beispielsweise bei einem längeren Verdienstausfall nicht in finanzielle Nöte zu geraten.
Deshalb rät der BdV zu einer privaten Absicherung. Eine eigene private Unfallversicherung „schützt nicht nur während der ehrenamtlichen Tätigkeit, sondern rund um die Uhr, rund um den Globus und springt nach einem Unfall auch mit einer Einmalzahlung oder Rente ein“, so Blunck weiter. Auch könne es nicht schaden, beim Träger nachzufragen, ob man über einen Rahmenvertrag zur privaten Unfallversicherung versichert ist.
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