Nach der statistischen Angabe der Deutschen Rentenversicherung meldet sich jeder fünfte deutsche Berufstätige bereits vor Eintritt des Rentenalters für berufsunfähig. Die Ursachen hierfür sind in den seltensten Fällen Unfälle, sondern vielmehr psychische Krankheiten sowie chronische Rückenleiden oder auftretende Allergien. Die staatliche Versorgung im Falle der Berufsunfähigkeit ist nur selten ausreichend zum Überleben - insbesondere für all diejenigen, die nach 1961 geboren worden sind.
Das Risiko, einmal berufsunfähig zu werden, wird trotz der Statistik von den meisten jungen Menschen unterschätzt - die Informationen über Berufsunfähigkeitsversicherungen sind nicht ausreichend im Umlauf. Damit die Berufsunfähigkeitsversicherung vom Markt besser angenommen wird, gibt es seit einiger Zeit so genannte Cash-back-Policen, bei welchen am Ende der Vertragslaufzeit das eingezahlte Geld zurückbezahlt wird. Diese Verträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung finanzieren sich durch ein Überschusssystem, wenn die von der Versicherungsgesellschaft eingerechneten Ausgaben und Kosten in geringerem Umfang vorhanden sind als ursprünglich geplant war.
Bei den Cash-Back-Versicherungen gibt es vier Möglichkeiten: Die Beitragsverrechnung, die verzinsliche Ansammlung, die Fondsansammlung sowie den Leistungsbonus. Beim Sofortrabatt-Tarif werden die resultierenden Überschüsse mit dem Versicherungsbeitrag verrechnet. Die monatlichen Zahlungen fallen somit geringer aus als bei normalen Verträgen. Wer den Leistungsbonus wählt, bekommt statt reduzierter Versicherungsbeiträge eine spätere höhere Rentenauszahlung. Die Kategorien verzinsliche Ansammlung sowie Fondsansammlung sind reine Geld-Zurück-Angebote. Die Überschüsse werden gesammelt und in einem Fonds oder einem Deckungsstock angespart.
Nach Ablauf des Versicherungsvertrages werden die Gelder als Ablaufleistung an den Versicherten ausbezahlt. Das avisierte Guthaben zum Ende der Vertragslaufzeit ist allerdings nicht garantiert - es ist vielmehr von der Wertentwicklung sowie der gewählten Vertragslänge abhängig. In der Theorie ist es natürlich möglich, dass die Auszahlung den einbezahlten Beiträgen entspricht - in der Praxis kann die Auszahlung aber auch unter oder über diesem Betrag liegen. Generell gilt, sich über die angebotenen Tarife genau zu informieren und abzuwägen, was zur persönlichen Lebenssituation am besten passt. Wer sich im Dschungel der zahlreichen Angebote nicht zurecht findet, sollte am besten einen Fachmann zu Rate ziehen, der die passenden Angebote heraussuchen und genau erläutern kann.
|
Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden. |