Donnerstag, der 17. Mai 2012 um 13:58 Uhr
« zurück | Artikel vom: 18.09.2009

Frostschäden können teuer werden

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung: Frostschäden können teuer werden! Winterliche Minusgrade sind nicht nur ziemlich ungemütlich - Dauerfrost kann auch erhebliche Schäden an Gebäuden anrichten. Hausbesitzer und Mieter müssen dafür sorgen, dass Wasserleitungen nicht bersten. Und eine gute Hausrat- und Wohngebäudeversicherung federt die finanziellen Risiken ab.

Jedes Jahr Millionenschäden

In den Wintermonaten werden den Versicherern im Schnitt 21 000 frostbedingte Schäden im Gesamtvolumen von über 25 Millionen Euro gemeldet. Strenge Winter kommen besonders teuer: Sie kosten bis zu 150 Millionen Euro. Wenn es kalt wird, frieren Rohre und Heizkörper ein und platzen. Die Ursache: Das Volumen von Eis ist größer ist als das von Wasser – beim Gefrieren vergrößert sich das Volumen von Wasser um etwa 9 Prozent – und die Rohre halten diesem Druck nicht Stand. Weitere Schäden entstehen später durch das aufgetaute Wasser, das aus den Rohren fließt.

Ein teurer Winterurlaub

Wer keine Vorsorge trifft, hat im Zweifelsfall das Nachsehen: Familie S. verbrachte einen zweiwöchigen Winterurlaub auf den Seychellen. Zu Hause kam es unbemerkt zu einem Defekt an der Umwälzpumpe und damit zum Ausfall der Heizanlage. Frisch aus dem Urlaub zurückgekehrt, erwartete die Heimkehrer das Chaos: Heizkessel, Rohre, Heizkörper waren geplatzt, das zwischenzeitlich aufgetaute Eis hatte einen riesigen Wasserschaden verursacht. Mauern, Böden, Decken und die Wohnungseinrichtung wiesen unübersehbare Schäden auf: Durch die veränderte Luftfeuchtigkeit waren Wände angefault, Putz und Holzdecken aufgewellt und die Türstöcke verbogen. Auch die Möbel hatten gelitten: Sofa und Teppiche verfärbt und angeschimmelt, Rost- und Schimmelflecken auf dem Mobiliar aus Metall und Holz, aufgequollene Bücher und Bilder.

Doch damit nicht genug: Während der gesamten Reparaturarbeiten war das Haus unbewohnbar, es entstanden hohe Kosten für die Übernachtung im Hotel. Zusammen mit den Reparatur- und Neuanschaffungskosten ist eine Summe von rund 50 000 Euro schnell erreicht.

Hoffentlich richtig versichert

Ob Rohrbruch oder auslaufendes Wasser: Die Wohngebäudeversicherung tritt ein, wenn durch Frost Schäden am Haus entstehen. Auch die teuren Auftaukosten von Rohren (unter/über Putz), Fußbodenheizung oder Heizkörpern durch Firmen mit Spezialgeräten gehören zum Versicherungsschutz. Wird das Eigentum des Bewohners - wie z.B. Möbel, Bilder, Teppiche, elektrische Geräte oder Kleidung - durch einen Wasserschaden beschädigt oder zerstört, kommt die Hausratversicherung dafür auf. Bewohner und Hausbesitzer müssen allerdings Vorkehrungen treffen, um das Risiko eines Frostschadens möglichst gering zu halten. Die Allianz Versicherung rät, im Herbst einmal einen Rundgang durchs Haus zu machen, um möglichen Gefahrenquellen auf die Spur zu kommen.

Frost-Tipps fürs Haus

Bevor der Winter mit Schnee und Eis Einzug hält, gilt es Vorkehrungen zu treffen, damit der Frost keinen Schaden anrichten kann:

  • Die Heizung im Winter nie ganz ausschalten; immer auf kleiner Stufe weiterlaufen lassen. In Wohnungsteilen, die nicht beheizt werden, müssen Rohre und Heizkörper entleert werden. Das ist wichtig, damit Versicherungsschutz besteht.
  • Bei längerer Abwesenheit sollten die Brennstoffvorräte für die Heizung geprüft werden. Die Heizungspumpen müssen ständig laufen, damit das Heizungswasser zirkulieren kann. Nachbarn oder Bekannte sollten die Heizung möglichst oft kontrollieren.
  • Außenwasserhähne und Rohre entleeren - sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet! Außen verlegte Leitungen frieren besonders leicht zu und werden dann beschädigt. Schließen Sie deshalb die Absperrvorrichtung in den Zuleitungen und lassen Sie das Wasser an der tiefst gelegenen Stelle ab.
  • Alle anderen freiliegenden Leitungen sollten am besten durch gute Wärmedämmung oder ausreichende Beheizung geschützt werden.

Leitung eingefroren?

  • Auftauen mit heißem Wasser, heißen Tüchern, Heizmatten, Haartrocknern oder Heizlüftern. Um das Platzen der Leitung zu verhindern, sollte vom geöffneten Hahn in Richtung der blockierten Strecke hin aufgetaut werden.
  • Wasserzufuhr während des Auftauens abstellen. Bei Wiederinbetriebnahme Haupthahn langsam öffnen, um Brüche durch Bewegung am Wasserzähler festzustellen.
  • Auf keinen Fall Infrarotstrahler, Heißluftpistolen oder offenes Feuer (Kerzen, Lötlampen oder Schweißbrenner) zum Auftauen verwenden, damit riskiert man das Platzen der Rohre.
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