Wer
sich unter Drogen- oder Alkoholeinfluss hinters Steuer setzt, geht unkalkulierbare
Risiken ein. Und es kann sehr teuer werden, wenn es in solchem Zustand zu einem
Unfall kommt.
An den Folgen von Verkehrsunfällen nach dem Genuss von Partydrogen wie Ecstacy, Speed oder Haschisch sterben jedes Jahr weit über 1.000 Menschen. In unzähligen anderen Fällen kommt es zu Verletzungen oder Sachschäden. Die Opfer von Verkehrsunfällen, die von berauschten Fahrern verursacht werden, erhalten von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Täters vollen Schadenersatz.
Die Versicherung nimmt aber den Versicherungsnehmer mit bis zu 5.000 Euro in Regress.
Teuer wird es auch, wenn bei der Fahrt unter Drogen oder Alkohol das eigene Auto beschädigt wird. Die Kaskoversicherung kann nämlich in solchen Fällen wegen „grober Fahrlässigkeit“ die Leistung verweigern oder in einem der Schwere des Verschuldens angemessenen Verhältnis mindern. Da hilft auch nicht die von manchen Versicherern angebotene Klausel, nach der bei grober Fahrlässigkeit doch gezahlt wird. Denn auch bei diesen Policen sind alkohol- und drogenbedingte Unfallfolgen ausgeschlossen.
Neben dem Kostenrisiko muss auch mit weiteren Strafen gerechnet werden. Das Fahren unter Drogeneinfluss wird – wie bei Alkohol zwischen 0,5 und 1,09 Promille – mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro, einem Fahrverbot für ein bis drei Monate sowie vier Punkten in Flensburg bestraft. Schließlich droht dazu noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung seitens des Straßenverkehrsamtes und dies kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.(verpd)
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