Freitag, der 30. Juli 2010 um 12:05 Uhr
« zurück | Artikel vom: 14.04.2009

Damit der Boots-Trip nicht ins Wasser fällt

Quelle und Copyright FotoliaUnfälle mit Segel- und Motorbooten oder Yachten können schnell zu existenzbedrohenden Schäden führen. Wie Mieter und Eigentümer sich vor den finanziellen Folgen absichern können.

Ob Bootsunfall, Regattaschaden oder Malheur im Winterlager – nach einem Unfall kann das schöne Hobby schnell zum finanziellen Fiasko werden. Mit den passenden Wassersport-Versicherungen (Kasko und Haftpflicht) kann man sich jedoch vor dem finanziellen Ruin schützen.

Schäden am eigenen Boot können Eigentümer mit einer Boots-Kaskoversicherung versichern. Sie gilt für alle fest eingebauten Teile wie Maschine, Motor oder Schraube – genauso wie für Beschädigungen, Diebstahl, Verlust oder Kentern und Sinken. Auch Transportschäden sowie Entsorgungs- und Wrackbeseitigungskosten sind gedeckt.

Außer den eigenen Sachschäden können aber auch hohe Schadenersatzforderung auf einen Bootsführer oder -eigentümer zukommen, wenn bei einem selbst verschuldeten Unfall dritte Personen verletzt werden.

Spezielle Haftpflicht schützt

Ohne eine Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung sollte deshalb kein Skipper in See stechen, auch wenn diese nach deutschem Recht nicht vorgeschrieben ist. Der Grund: Wer als Bootsführer einen Unfall verschuldet, haftet unbegrenzt für daraus folgende Personen- oder Sachschäden Dritter.

Die Schäden müssten aus der eigenen Tasche bezahlt werden – im schlimmsten Falle wird sogar gepfändet, wenn keine Wasserfahrzeugs-Haftpflicht besteht. Die Haftpflichtversicherung reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt überhöhte oder unberechtigte Forderungen ab.

Vorsicht beim Boots-Verleih

Die Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung wird vom Eigentümer oder dem Vermieter abgeschlossen. Wer ein Boot mietet, sollte sich deshalb vorher vergewissern, dass diese auch wirklich für das angemietete Boot existiert und auch den jeweiligen Bootsführer mit einschließt.

Denn die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden aus Bootsunfällen in der Regel nicht auf. Ausnahme: Vereinzelte Versicherer bieten unter bestimmten Voraussetzungen an, eine bereits bestehende Privathaftpflicht-Police kostenfrei zu erweitern – beispielsweise für Inhaber von Bootsführerscheinen oder Mitglieder in Bootsvereinen.

Versicherungssumme hoch genug?

Wichtig ist auch eine ausreichend hohe Versicherungssumme, und zwar pauschal für Sach- und auch Personenschäden.

Kommt es beispielsweise zu einem selbst verschuldeten Unfall im Hafen oder auch im Winterlager, können schnell auch mehrere andere Boote in Mitleidenschaft gezogen werden. Hat man eine zu niedrige Versicherungssumme gewählt, bleibt man auf dem Differenzbetrag sitzen.(verpd)



Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden.



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