Die private Rentenversicherung wandelt das zuvor eingezahlte Kapital in eine lebenslange Rente um.
Eine Rentenversicherung, die mit laufenden Beiträgen angespart wird, bevor die Auszahlung beginnt, bezeichnet man als aufgeschobene Rentenversicherung. Eine andere Variante dieser Vertragsform ist das Einzahlen des zu verrentenden Kapitals mehrere Jahre vor dem Rentenbeginn. Bei der sofort beginnenden Rente fließt das eingezahlte Vermögen ohne Wartezeit in monatlichen Raten an den Versicherten zurück.
Die private Rente besteht aus einem garantierten Teil und einer zusätzlichen Gewinnbeteiligung. Aus dieser Überschussbeteiligung werden üblicherweise jährliche Rentensteigerungen finanziert. Somit ist auch ein Schutz gegen die Geldentwertung gegeben. Die private Rente kann die finanzielle Lücke im Rentenalter ausgleichen, beispielsweise zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen während des Arbeitslebens und der meist niedrigeren gesetzlichen Rente im Ruhestand. Sie ist deshalb gut geeignet für den Teil des Vermögens, der für den Mindestlebensstandard im Alter angespart wird. Geldwerte, die vererbt werden sollen, sind besser in andere Anlageformen zu investieren. (verpd)
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