Freitag, der 03. September 2010 um 07:47 Uhr
« zurück | Artikel vom: 05.12.2008

Altersvorsorge mit Rürup-Rente

Die Altersvorsorge mit der Rürup-Rente wurde von der Bundesregierung in den höchsten Tönen gelobt. War dies überhaupt gerechtfertigt? Es ist zu bezweifeln, denn seit der Einführung der Rürup-Rente im Jahr 2005 ist die staatlich subventionierte Basisrente weitgehend unbekannt und zudem eine relativ unattraktive Altersvorsorge-Form, die in der Bevölkerung nicht richtig Fuß fassen konnte. Die Rürup-Rente, die ihren Namen dem Erfinder Prof. Bert Rürup verdankt, der seinerseits der Vorsitzende der fünf Wirtschaftsweisen der Bundesregierung ist, sollte ursprünglich für Selbstständige eine Form der Basisversorgung im Alter darstellen. Denn die Altersbezüge von Selbstständigen sind häufig nicht anderweitig sichergestellt.

Doch diese Pläne konnten sich nicht bewahrheiten, obwohl die Rürup-Rente mit der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen steuerlich vergleichbar ist. Dies wurde durch Gesetzeslücken und ungünstige Möglichkeiten der Anlage für die Basisrente für Selbstständige begünstigt. Nachbesserungen durch das Jahressteuergesetz 2007 konnten wichtige Mängel beseitigen. Seitdem erfreut sich die Rürup-Basisrente nach und nach größerem Interesse.

Vor den Nachbesserungen durfte beispielsweise die Rürup-Rente nur als klassische Rentenversicherung oder fondgebunden angeboten werden, ausschließlich von Versicherungsunternehmen. Inzwischen kann das Geld für das Alter bei der Rürup-Rente auch in Banksparpläne eingezahlt oder in Investmentfonds mit entsprechenden Konditionen angelegt werden.

Experten haben die Rürup-Rente auf Herz und Nieren getestet und die Vorteile sowie Nachteile herausgearbeitet. Als Endergebnis kann die Aussage gemacht werden, dass die Rürup-Rente sich vor allem für gut verdienende Selbstständige und Unternehmer lohnt, die schon älter sind. Die höchsten Renditen erzielen demnach diejenigen, die relativ zeitnah in die Rente eintreten werden. Das ergibt sich durch die schneller steigenden Steuervorteile in der Einzahlphase und der langsamer steigenden Besteuerung in der Auszahlphase im Alter. Daher verliert sich der Steuervorteil bei Jüngeren eher.

Die wichtigsten Vorteile der Rürup-Rente

Einzahlungen können steuerlich abgesetzt werden, das bedeutet, dass Einzahlungen teilweise vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können. Rürup-Renten-Bezieher haben dieselben Pfändungsfreigrenzen wie Empfänger der gesetzlichen bzw. betrieblichen Arbeitnehmer-Renten. Bei einer Insolvenz geht dadurch nicht die gesamte Altersversorgung verloren.

Selbstständige oder Unternehmer, die später durch diverse Umstände auf Arbeitslosengeld II angewiesen sein sollten, müssen nicht um die angesparte Rürup-Rente fürchten, denn das Kapital wird nicht in die Vermögensberechnung hinein gerechnet. Das bedeutet, dass dieses Kapital nicht erst aufgebraucht werden muss, bevor man staatliche Leistungen durch Alg II erhält. Dagegen müsste eine Lebensversicherung aufgelöst werden, sofern der Rückkaufwert mindestens 90 Prozent der bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Prämien ausmacht.

Die großen Nachteile bei der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist weitgehend unflexibel. Frühestens ab dem 60. Lebensjahr können Auszahlungen aus der Rürup-Rente getätigt werden und zudem nur als monatliche Rentenauszahlung. Gegensätzlich zur Kapitallebensversicherung wird somit keine größere Einmalzahlung zu einem vereinbarten Stichtag getätigt.

Stirbt der Rürup-Sparer vor Beginn des Renteneintritts oder kurz danach, ist das Kapital ganz oder größtenteils verschenkt, denn bei der Rürup-Rente gehen die Leistungen nicht auf die Hinterbliebenen über und diese erhalten daher keinen einzigen Euro. Der Anspruch auf Leistungen aus der Rürup-Rente kann also nicht vererbt werden. Andere private Rentenpolicen ermöglichen es im Gegensatz dazu, dass die Leistungen im Todesfall auf die Hinterbliebenen übergehen.

Fazit: Eine gute Beratung vor dem Abschluss einer Rürup-Rente sollte bei unabhängigen Fachberatern in Anspruch genommen werden, um eine rentable Entscheidung für eine Altersversorgung mit oder ohne Rürup-Rente treffen zu können.



Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden.



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