Dienstag, der 07. September 2010 um 18:18 Uhr
« zurück | Artikel vom: 09.07.2009

Alle Wetter: Wer zahlt den Schaden?

Sturmschaden im Wald © FotoliaEntwurzelte Bäume, von Hagel zerbeulte Autos, überflutete Straßen: Schwere Unwetter richten immer wieder große Schäden an. Die Allianz gibt Tipps für den Schadenfall.

Rechtzeitig Sicherheitsvorkehrungen treffen

Durch Stürme können sehr schnell größere Schäden verursacht werden. Schon kleinere Sicherheitsvorkehrungen helfen, Schäden zu vermeiden: Bei Sturmwarnung sollte man prüfen, ob alle Fenster der Wohnung oder des Hauses fest verschlossen sind. Balkonmöbel und Balkonpflanzen sowie Gartenmöbel und alle nicht befestigten Gegenstände sollten vor Sturmeintritt hereingeräumt werden.

Für den Fall, dass durch den Sturm Fensterscheiben eingeschlagen werden, ist es unbedingt erforderlich, die eingeschlagene Scheibe mit einer Plane abzudecken, um ein weiteres Schadenausmaß zu verhindern. Fahrzeuge möglichst in die Garage stellen oder an einen windgeschützten Ort, keinesfalls unter Bäumen parken. Aufenthalte im Freien nach Möglichkeit vermeiden.

Was ist versichert?

Sturm und Hagelschäden: Für Sturmschäden ab Windstärke acht – das entspricht Windgeschwindigkeiten ab 62 Stundenkilometern – sowie für Hagelschäden kommt die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude auf. Wichtig ist, dass das Risiko Sturm/Hagel auch mitversichert wurde. Versichert sind Schäden wie abgedeckte Dächer, beschädigte Fenster oder Markisen.

Wird Mobiliar durch Sturm oder Hagel beschädigt, übernimmt die Wiederbeschaffungskosten die Hausratversicherung – und zwar zum Neuwert. Das kann dann relevant werden, wenn es beispielsweise durch ein vom Hagel zerstörtes Dachflächenfenster regnet.

Überschwemmung nach Starkregen und Rückstau: Die Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung und in der Wohngebäudeversicherung beinhaltet nicht nur das Risiko der Überschwemmung durch Gewässer, sondern auch das Risiko Starkregen und Rückstau. Daher ist diese Zusatzversicherung auch für Menschen wichtig, die fern von Gewässern leben.

Ist durch den Starkregen das Grundstück überflutet worden, das Wasser unter der Eingangstür durchgelaufen und beispielsweise die Garderobe oder der Wohnzimmerschrank beschädigt worden, ersetzt die Hausratversicherung mit entsprechender Elementardeckung das beschädigte oder zerstörte Wohnungsinventar zum Wiederbeschaffungswert. Die Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie beispielsweise die Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks übernimmt die Wohngebäudeversicherung.

Wichtig: Eine Elementar-Zusatzdeckung muss zusätzlich abgeschlossen worden sein.

Baum liegt auf einem Auto © FotoliaFahrzeugschäden: Fahrzeugschäden, die durch Sturm, Hagel oder Überschwemmung verursacht werden, sind sowohl über die Teil- als auch die Vollkaskoversicherung gedeckt. Eine eventuelle Selbstbeteiligung zieht der Versicherer dabei ab. Der Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung wird hierbei nicht belastet.

Wer hilft im Schadenfall?

Die Allianz rät im Schadenfall, schnellstmöglich den Allianz Fachmann vor Ort zu informieren, damit dieser den entstandenen Schaden aufnehmen und dessen Regulierung einleiten kann. Den Kunden der Allianz steht ebenfalls die kostenlose Allianz Notfall-Telefonnummer 00800.11224444 (Gebäude und Hausrat) und 00800.11223344 (Fahrzeuge) rund um die Uhr zur Verfügung. Hilfreich sind bei der Schadenmeldung folgende Daten:

  • Versicherungsnummer
  • was ist beschädigt und in welchem Umfang?
  • eine erste Schätzung zur Schadenhöhe
  • ggf. Fotos vom Schaden, aus denen der Schadenumfang hervorgeht
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Schäden am Wohngebäude können auch über den kostenlosen Allianz Handwerkerservice abgewickelt werden. Hier übernimmt die Allianz die Beauftragung, Koordination und Qualitätskontrolle der Handwerker, auch die Abrechnung erfolgt durch die Allianz.

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