Freitag, der 03. September 2010 um 07:51 Uhr
« zurück | Artikel vom: 11.01.2010

Betriebsunfall in den eigenen vier Wänden?

Unter welchen Umständen Beschäftigte an Heimarbeits- oder Telearbeitsplätzen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

Arbeitnehmer, die Heimarbeit im klassischen Sinne verrichten oder an einem Telearbeitsplatz von zuhause aus arbeiten, stehen grundsätzlich unter gesetzlichem Unfallschutz. Darauf macht der Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) aufmerksam. Unter den Versicherungsschutz fallen laut DGUV "alle Tätigkeiten, die in einem inneren Zusammenhang mit der Arbeit stehen". Eine genaue Definition ist nicht verallgemeinerbar, weil sich das aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag ergebe.

Dienstliche Tätigkeiten sind versichert

Der gesetzliche Unfallschutz gilt in der Regel für alle dienstlichen Aufgaben, die man im Arbeitszimmer verrichtet, aber auch das Transportieren oder Instandhalten eines Arbeitsgerätes wie beispielsweise Drucker oder Computer. Wie bei jedem Kollegen im Betrieb sind nach DGUV-Angaben "auch Dienstreisen und die Wege vom Büro zum Betrieb" versichert, "zum Beispiel um an einer Konferenz teilzunehmen". Der Versicherungsschutz gelte dann, sobald man die Haustür verlassen habe.

Wo Vorsicht geboten ist

Vorsicht ist allerdings außerhalb des häuslichen Dienstbereichs geboten. Denn in den übrigen Räumen der Wohnung ist der Heimarbeiter nicht gesetzlich unfallversichert, teilt der DGUV mit. Das gilt beispielsweise auf dem Weg zum Badezimmer. Ein gesetzlicher Unfallschutz besteht nicht, wenn man für private Angelegenheiten seine Arbeit unterbricht.

Private Unfallversicherung hilft weiter

In solchen Fällen hilft eine private Unfallversicherung weiter. Sie leistet unabhängig davon, ob sich ein Unfall während einer beruflichen oder privaten Tätigkeit ereignet. Abgesichert werden kann beispielsweise eine Invaliditätsrente als Schutz für den Ausfall von Arbeitseinkommen.

Darüber hinaus stellt sie mit einer vereinbarten Invaliditätssumme beispielsweise Kapital für einen barrierefreien Umbau der Wohnung zur Verfügung, falls eine versicherte Person einen bleibenden Schaden auf Grund eines Unfalls hat. Ein Versicherungsfachmann kann dabei helfen, die individuell passend zugeschnittene Police zu finden.(verpd)



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