Freitag, der 30. Juli 2010 um 12:09 Uhr
« zurück | Artikel vom: 28.01.2010

Wissenswertes zur Steuererklärung

Eine Steuererklärung ist die schriftliche Offenlegung der Einnahmen und bestimmter Ausgaben des vergangenen Kalenderjahres von steuerpflichtigen Bürgern gegenüber der Finanzbehörde. Auf dieser Grundlage errechnet das Finanzamt die möglicherweise zu entrichtende Steuer und Vorauszahlungen für das folgende Kalenderjahr. Diese Angaben werden per Bescheid dem Bürger zugestellt und der Bescheid kann auch bei anderen Behörden vorgelegt werden. Bestimmte Gruppen von Steuerzahlern sind zur Steuererklärung verpflichtet. Darauf werden sie vom Finanzamt hingewiesen und müssen dieser Pflicht in bestimmten Fristen nachkommen. Es gibt verschiedene Steuerabgabearten, die bekannteste ist die Einkommenssteuer.

Die Einkommenssteuer wird von dem Steuerzahler für das vergangene Kalenderjahr angefertigt, das kann mittlerweile mit dem elektronischen Programm ELSTER geschehen oder man füllt die Formulare auf Papier aus. Während die auf ELSTER erstellte Steuererklärung online an das zuständige Finanzamt übermittelt wird, sollten die Formulare bei dem Finanzamt abgegeben werden oder per Einschreiben verschickt werden. Die Pflicht zur Steuererklärung erfolgt durch das Finanzamt, doch auch wer nicht dazu verpflichtet ist, sollte diese ausfüllen. Denn durch die Steuererklärung erhält ein Arbeitnehmer beispielsweise zuviel gezahlte Lohnsteuer zurück. Hierzu müssen Abzüge angegeben werden.

Auf die vielen angebotenen Steuertipps sollte verzichtet werden, denn ein Großteil entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage. Wer sich unsicher ist, tut besser daran, einen Steuerberater hinzuziehen. Der kann natürlich teuer sein, doch in Lohnsteuerhilfevereinen findet man ebenfalls gute Steuerberater und es muss nur ein Mitgliedsbeitrag bezahlt werden, der gering ist. Mittels der Steuererklärung kann die genaue Höhe der Steuer festgelegt werden. Diese Steuerhöhe oder Steuererstattung wird der betreffenden Person per Bescheid mitgeteilt. Eine Erstattung erhält der Steuerzahler in der Regel 7 Tage nach dem Steuerbescheid. Eine Steuerschuld sollte umgehend an das Finanzamt überwiesen werden.
(Autor: E.Ulenn)



Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden.



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