In
den nächsten Wochen erhalten viele Steuerpflichtige ihre Einkommensteuerbescheide
für das abgelaufene Jahr 2008. Neben einer Erstattung (vielleicht auch
Nachzahlung) für das vergangene Jahr werden bei Gewinneinkünften auch
gleich die Vorauszahlungen angepasst oder erstmals festgesetzt. Vorauszahlungen
auf die voraussichtlich geschuldete Einkommensteuer für das Jahr 2009 werden
zum Beispiel bei Einkünften aus einer vermieteten Wohnung oder aus einer
Nebentätigkeit fällig. Doch für 2009 gibt es Änderungen.
Das liegt daran, dass die privaten Kapitaleinkünfte seit Einführung
der Abgeltungsteuer aus dem Steuerbescheid herausfallen. Kapitalanleger sind
seit 2009 beim Finanzamt ärmer geworden. Dies wirkt sich auch entlastend
auf das übrige Einkommen aus. Steuerpflichtige mit Kapitaleinkünften
sollten jetzt aber prüfen, ob die Zinsen und Dividenden tatsächlich
im neuen Vorauszahlungsbescheid ausgespart wurden. Ansonsten zahlen sie Einkommensteuer
an das Finanzamt und gleichzeitig nochmals Abgeltungsteuer an die Bank. Zudem
ergibt sich eine Entlastung aus dem seit 2009 ermäßigten Steuertarif.
Hieraus resultiert, dass die Vorauszahlungen erst ab einem erhöhten Schwellenwert
festgesetzt werden.
Den neuen Einkommensteuertarif berücksichtigt das Finanzamt automatisch. Mit der Festsetzung der Vorauszahlungen möchte das Finanzamt die ihm voraussichtlich zustehende Jahressteuerschuld beim Steuerbürger und beim Unternehmen nicht erst im nachhinein per Bescheid erheben, sondern bereits vorab im laufenden Jahr kassieren. Dies gelingt bei Kapitaleinkünften durch die von den Geldinstituten einzubehaltende Abgeltungsteuer und bei Lohneinkünften mittels des Lohnsteuereinbehalts durch den Arbeitgeber. Bei den sonstigen Einkünften (z.B. Einnahmen aus vermieteten Wohnungen, Gewinne von Freiberuflern oder Gewerbeerträge von Unternehmen) bleibt nur die Festsetzung von Steuervorauszahlungen, da eine andere Erhebungsform nicht existiert. Selbst Angestellte mit Lohnsteuereinkünften können zur Zahlung von Vorauszahlungen verpflichtet sein, falls sie hohe Nebeneinkünfte haben. Später werden die geleisteten Vorauszahlungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung ebenso wie die einbehaltene Lohnsteuer oder Abgeltungsteuer auf die fällige Abschlusszahlung angerechnet. Erhoben werden die Steuervorauszahlungen mit einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid, der regelmäßig dem Einkommensteuerbescheid für das abgelaufene Jahr beiliegt.
Ist die Vorauszahlung zu hoch bemessen, weil beispielsweise die Einkünfte des laufenden Jahres stark schrumpfen oder gänzlich wegfallen, kann ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen jederzeit beim Finanzamt gestellt werden.
Die Vorauszahlungen werden nach der Einkommensteuer berechnet, die nach Anrechnung der Lohnsteuer und Abgeltungsteuer verbleibt. Die so ermittelte Vorauszahlung wird auf vier Vorauszahlungstermine in den Monaten März, Juni, September und Dezember aufgeteilt. Die Festsetzung der Vorauszahlung erfolgt aber nur dann, wenn der Jahresbetrag 400 EURO übersteigt. Diese Schwelle für die Festsetzung von Vorauszahlungen hat sich seit dem 1.1.2009 verdoppelt. Die Zahl der Steuerbürger, die zur Entrichtung von Vorauszahlungen verpflichtet sind, sinkt folglich wegen drei Faktoren:
Die Finanzämter können die Vorauszahlungen auch im nachhinein erheben, selbst wenn das Jahr, für das die Vorauszahlung festgesetzt wird, schon lange abgelaufen ist. Nach Ablauf des Steuerjahrs bleiben den Finanzämtern hierfür 15 Monate Zeit. Dadurch ist es möglich, dass Vorauszahlungen für das bereits abgelaufene Jahr 2008 noch bis März 2010 anpasst werden. Nicht selten geschieht dies bei Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung erst verspätet einreichen, weil höhere Gewinne kräftige Steuernachzahlungen befürchten lassen.
Oft wird im laufenden Jahr 2009 das erwartete Einkommen deutlich unter dem des Vorjahres liegen, weil bei vielen Unternehmen und Freiberuflern der voraussichtliche Gewinn aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich geringer ausfallen wird als in den Vorjahren. Hier ist ein baldiger Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen angezeigt.
© Thomas M.R. Disqué - www.abgeltungsteuer.de
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