Donnerstag, der 17. Mai 2012 um 13:47 Uhr
« zurück | Artikel vom: 16.03.2009

Vergleich oder Insolvenz

Viele Privatpersonen und Unternehmer scheuen den Weg der Insolvenz und wissen nicht, dass es auch die Möglichkeit des außergerichtlichen Vergleichs gibt. Bei einem außergerichtlichen Vergleich verzichten die Gläubiger freiwillig auf einen Teil ihrer Forderung. Wird die vereinbarte Zahlungsquote fristgerecht erfüllt, so erlischt die Restschuld.

Zu beachten ist folgendes:

  • Nachdem es sich um eine privatrechtliche Einigung handelt, kann die Höhe der Quote frei vereinbart werden;
  • es handelt sich um eine rein privatrechtliche Einigung ohne Mitwirkung des Gerichts, als ohne Gerichts- und Verwaltungskosten;
  • alle Gläubiger müssen zustimmen;
  • es gibt keine Verpflichtung zur Veröffentlichung;
  • es gibt keine verpflichtende Mindestquote.

Beispiel: Sie sind mit einem Betrag von 5.700,00 € verschuldet und bieten Ihren Gläubigern zur abschließenden Tilgung Ihrer Schuld einen Einmalbetrag von 1.500,00 € an:

  Einmalzahlung:
1.500,00 €
Nr. Gläubiger
Forderung
Quote von Gesamt- verschuldung
Tilgungsangebot
Quote von Gläubiger- forderung
1 Gläubiger 1
2.000,00 €
35,09%
526,32 €
26,32%
2 Gläubiger 2
200,00 €
3,51%
52,63 €
26,32%
3 Gläubiger 3
3.000,00 €
52,63%
3 789,47€
26,32%
4 Gläubiger 4
500,00 €
8,77%
131,58 €
26,32%
Summe
5.700,00 €
100,00%
1.500,00 €

Wenn Sie nicht in der Lage sind, eine Einmalzahlung zu leisten, können monatliche Raten angeboten werden.

Beispiel: Sie sind mit einem Betrag von 5.700,00 € verschuldet und bieten Ihren Gläubigern zur abschließenden Tilgung Ihrer Schuld monatliche Raten von 50,00 € über eine Laufzeit von 30 Monaten an:

mtl. Angebot 50,00 € 30 Monate 1. bis 30. Monat
Nr. Gläubiger Forderung Quote von Gesamt- verschuldung mtl. Gesamthöhe des Tilgungsangebots Quote von Gläubiger- forderung
1 Gläubiger 1 2.000,00 € 35,09% 17,54 € 526,32 € 26,32%
2 Gläubiger 2 200,00 € 3,51% 1,75 € 52,63 € 26,32%
3 Gläubiger 3 3.000,00 € 52,63% 26,32 € 789,47 € 26,32%
4 Gläubiger 4 500,00 € 8,77% 4,39 € 131,58 € 26,32%
Summe 5.700,00 € 100,00% 50,00 € 1.500,00 €

Selbst wenn der Vergleich nicht zustande kommt, können Sie sich immer noch über das Insolvenzverfahren beraten lassen. Der Vorschlag hier kann sogar darin bestehen, dass den Gläubigern nichts angeboten wird (der so genannte "Nullplan").

Egal wo Sie wohnen - für eine zügige Lösung Ihrer Schuldenkrise stehen wir gerne zur Verfügung. Gemeinsam wird dann die beste Lösungsstrategie festgelegt: Sollte eher ein Vergleich mit den Gläubigern erfolgen oder ist eher das Verbraucherinsolvenzverfahren, bei Selbstständigen auch die Regelinsolvenz sinnvoll?

Insolvenz-Büro Martina Huth
Geschw.-Scholl-Str. 45 | 16547 Birkenwerder
Telefon: 03303.213 876 www.Insolvenz-Buero.de


Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden. Wenn Sie auch gern einen Fach-Artikel auf dieser Seite veröffentlichen möchten, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
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