Donnerstag, der 17. Mai 2012 um 13:46 Uhr
« zurück | Artikel vom: 03.05.2009

Ablauf eines privates Insolvenzverfahren

Scheiben 1. Mahnung mit Brille auf dem Schreiben - Quelle und Copyright FotoliaHat sich eine Privatperson überschuldet und ist nicht mehr in der Lage die Verbindlichkeiten rechtzeitig zu bedienen, oder gar eine Zahlungsunfähigkeit festzustellen ist, gibt es seit 1999 die Möglichkeit der privaten Insolvenz, die sogenannte Verbraucherinsolvenz.

Um ein solches Verfahren zu beantragen und in die Wege zu leiten, ist der Schuldner gut beraten, erst einmal eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Die in solchen Institutionen tätigen Berater kennen die Abläufe derartigen Verfahren bestens und können dadurch die richtigen Schritte zur Einleitung eines privaten Insolvenzverfahrens vorschlagen.

Ist die Eignung für ein Insolvenzverfahren festgestellt, wird versucht, in einem ersten Schritt eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dabei soll mittels eines sogenannten Schuldenbereinigungsplan, der Grundlage zum Abbau von Schulden, versucht werden, die Schulden ohne die Einleitung eines Verfahrens sozial verträglich abzubauen und die Gläubiger zufriedenstellend zu bedienen.

Wird aber der Schuldenbereinigungsplan von nur einem Gläubiger abgelehnt, gelten die Verhandlungen als gescheitert und ein Antrag auf private Insolvenz wird gestellt. Es gibt aber auch viele Gläubiger, die nach bekannt werden einer Privatinsolvenz, einen Vergleich anbieten, da durch so ein Angebot die Verluste meist geringer ausfallen. Das heißt, der Gläubiger macht dem Schuldner ein Angebot mit der Nennung einer zu begleichenden Summe, wenn nun der Schuldner diese beglichen hat, wird ihm der Rest erlassen.

In einem nächsten Schritt wird das durch ein Gericht erstellte Schuldenbereinigungsverfahren auf seine Erfolgsausichten geprüft, bevor es zu einem Insolvenzeröffnungsantrag kommt. Diese Prüfung wird den Gläubigern zugestellt und diese haben nun vier Wochen Zeit, zu widersprechen oder abzulehnen.

Ist dies der Fall, kann durch gesetzliche Klauseln das Gericht trotzdem zugunsten des Schuldners entscheiden. Ist dieser Fall eingetreten, wird ein Treuhänder bestimmt, der die Gläubiger mit ihren Forderungen auflistet. Ab diesem Zeitpunkt darf der Schuldner keine Direktzahlungen an die Gläubiger tätigen. Dem Treuhänder obliegt nun die gesamte Verwaltung des Schuldnervermögens und verwertet dieses nach Abzug der Verwaltungskosten zur Tilgung der Insolvenzsumme.

Das Ziel einer privaten Insolvenz ist die Restschuldbefreiung. Dazu wird der Schuldner verpflichtet, über einen Zeitraum von 6 Jahren, alle Einkommen und Vermögenswerte die über der Pfändungsgrenze liegen zur Verfügung zu stellen, um die Schulden zu begleichen.

Ein solches Verfahren ist aber kein Freibrief, um ungehemmt Schulden aufzubauen und sich auf staatliche Hilfe zu hoffen, falls etwas schief geht. Es ist vor allem eine Chance für Menschen, die ohne Schuld in eine solche finanzielle Notlage gekommen sind und sich nicht mehr aus eigener Kraft helfen können.

Allerdings sollten diese einer angemessenen Arbeit nachgehen, oder im Falle der Arbeitslosigkeit, zumutbare Tätigkeiten annehmen, um seinen guten Willen zum Abbau der Schulden zu bekunden. Das Sicherste ist allerdings, nicht erst in eine Schuldenfalle zu laufen. Aber das ist leicht gesagt in einer Gesellschaft, in der Ratenzahlungen mit unübersichtlichen Zahlpausen zum „Guten Ton“ gehören …


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