Berufsunfähigkeit
kann jeden treffen, ob nach einer langen Krankheit oder durch einen schweren
Unfall. Dabei kann sie so gut wie jeden Betroffenen und seine Familie in eine
finanzielle Notlage bringen und seine Existenz gefährden. Besonders stark
kann eine Berufsunfähigkeit die jungen Berufseinsteiger treffen, an erster
Stelle darunter die jungen Familienväter, die Frau und Kinder zu ernähren
haben. Zumal die staatliche Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) nur den
vor dem 1. Januar 1961 Geborenen gewährt wird, die außerdem die dafür
gesetzlich definierten Voraussetzungen erfüllen: in den letzten 5
Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge
gezahlt und die erforderliche Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.
Dagegen bekommen die nach dem 1. Januar 1961 Geborenen bei Berufsunfähigkeit anstelle der staatlichen BU-Rente die neue, am 1. Januar 2001 eingeführte befristete Erwerbsminderungsrente, die viel geringer ist und nur dann in voller Höhe gewährt wird, wenn der Betroffene weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Um die bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit drohende Versorgungslücke zu schließen, sollten die meisten Arbeitnehmer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abschließen, die mittlerweile neben der privaten Haftpflichtversicherung die zweitwichtigste private Versicherung ist. Das Besondere an der privaten BUV ist, dass sie immer nur als Zusatzversicherung und in Kombination mit einer privaten Rentenversicherung bzw. Kapitallebensversicherung abgeschlossen werden kann.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch in Kombination mit der Rürup Rente als Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Alle Versicherer, die Rürup Renten verkaufen, bieten daher ebenfalls entsprechende Kombiprodukte, die aus der Rürup Rente als Basisrente und der Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung (als BUZ bezeichnet) zusammengesetzt werden. Das Erfreuliche dabei ist, dass die für die BUZ zu leistenden Beiträge genauso wie die Beiträge für die Rürup Rente steuerlich absetzbar sind. Zu beachten ist allerdings, dass die Beitragshöhe für die BUZ auf 49 % des Gesamtbeitrags für die Rürup Rente beschränkt ist.
Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt als monatliche Leibrente, deren Höhe sich danach richtet, ob und wie lange der Betroffene täglich zu arbeiten in der Lage ist. Kann er zwischen drei und sechs Stunden arbeiten, wird ihm eine halbe, bei unter drei Stunden die volle BU-Rente gewährt, wobei ihre Höhe von der voraussichtlichen Berufsunfähigkeitsdauer (bzw. Bezugdauer) abhängig ist. Da bei Bezug einer BU-Rente die Beiträge für die Rürup Rente weiter bezahlt werden müssen, ist die erwünschte Rentenhöhe beim Vertragsabschluss zu beachten: empfohlen wird 75 % des Nettoeinkommens. Hierbei darf nicht vergessen werden, dass die BU-Rente selbst zu versteuern ist: Versteuert wird unter Berücksichtigung der persönlichen Steuerlast der Ertragsanteil der BU-Rente.
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