Freitag, der 30. Juli 2010 um 12:06 Uhr
« zurück | Artikel vom: 22.06.2009

Rürup Rente mit Berufsunfähigkeit - Vorteile und Nachteile

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen © FotoliaBerufsunfähigkeit kann jeden treffen, ob nach einer langen Krankheit oder durch einen schweren Unfall. Dabei kann sie so gut wie jeden Betroffenen und seine Familie in eine finanzielle Notlage bringen und seine Existenz gefährden. Besonders stark kann eine Berufsunfähigkeit die jungen Berufseinsteiger treffen, an erster Stelle darunter die jungen Familienväter, die Frau und Kinder zu ernähren haben. Zumal die staatliche Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) nur den vor dem 1. Januar 1961 Geborenen gewährt wird, die außerdem die dafür gesetzlich definierten Voraussetzungen erfüllen: „in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die erforderliche Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben“.

Dagegen bekommen die nach dem 1. Januar 1961 Geborenen bei Berufsunfähigkeit anstelle der staatlichen BU-Rente die neue, am 1. Januar 2001 eingeführte befristete Erwerbsminderungsrente, die viel geringer ist und nur dann in voller Höhe gewährt wird, wenn der Betroffene weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Um die bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit drohende Versorgungslücke zu schließen, sollten die meisten Arbeitnehmer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abschließen, die mittlerweile neben der privaten Haftpflichtversicherung die zweitwichtigste private Versicherung ist. Das Besondere an der privaten BUV ist, dass sie immer nur als Zusatzversicherung und in Kombination mit einer privaten Rentenversicherung bzw. Kapitallebensversicherung abgeschlossen werden kann.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch in Kombination mit der Rürup Rente als Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Alle Versicherer, die Rürup Renten verkaufen, bieten daher ebenfalls entsprechende Kombiprodukte, die aus der Rürup Rente als Basisrente und der Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung (als BUZ bezeichnet) zusammengesetzt werden. Das Erfreuliche dabei ist, dass die für die BUZ zu leistenden Beiträge genauso wie die Beiträge für die Rürup Rente steuerlich absetzbar sind. Zu beachten ist allerdings, dass die Beitragshöhe für die BUZ auf 49 % des Gesamtbeitrags für die Rürup Rente beschränkt ist.

Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt als monatliche Leibrente, deren Höhe sich danach richtet, ob und wie lange der Betroffene täglich zu arbeiten in der Lage ist. Kann er zwischen drei und sechs Stunden arbeiten, wird ihm eine halbe, bei unter drei Stunden die volle BU-Rente gewährt, wobei ihre Höhe von der voraussichtlichen Berufsunfähigkeitsdauer (bzw. Bezugdauer) abhängig ist. Da bei Bezug einer BU-Rente die Beiträge für die Rürup Rente weiter bezahlt werden müssen, ist die erwünschte Rentenhöhe beim Vertragsabschluss zu beachten: empfohlen wird 75 % des Nettoeinkommens. Hierbei darf nicht vergessen werden, dass die BU-Rente selbst zu versteuern ist: Versteuert wird unter Berücksichtigung der persönlichen Steuerlast der Ertragsanteil der BU-Rente.



Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden.



News Topliste
leer


Sven Maasch
Blissestraße 71
10713 Berlin

Fon: 030.80208880
Fax: 030.802088819

» Angebot Rürup
Werbung
leer
Vergleichsrechner
leer
Als Rundum-Versicherer ist die LVM Agentur Neuenfeld & Reichelt oHG für Sie ein Ansprechpartner für alle Versicherungen.
Footer
Abstand Footer
Google
Lesezeichen Google
Mr. Wong
Lesezeichen Mr. Wong
Delicious
Lesezeichen Delicious
Linkarena
Lesezeichen LinkArena
Bookmark Logopate AGB    Impressum    Sitemap    CopyCopyright SeSoft (Datenbank-Spezialist) Hohen Neuendorf    Logopate (Werbeagentur) Hohen Neuendorf