Die Rürup-Rente wird auch als Basis-Rente bezeichnet. Es handelt sich hierbei um eine Form der privaten Altersvorsorge, die speziell für Selbstständige und Freiberufler konzipiert und eingeführt worden ist.
Allgemein ist die Rürup-Rente gut geeignet für Personen mit höheren Einkommen: Beiträge in einen Rürup-Fonds können von der Steuer als Sonderausgaben abgesetzt werden bis zu € 20.000,- für Ledige und € 40.000,- für Vereiratete. Für das Jahr 2009 gilt die steuerliche Absetzbarkeit 68% der eingezahlten Beiträge. Diese Absetzbarkeit wird in den kommenden Jahren ständig erhöht und erreicht im Jahr 2025 die vollen 100%.
Die Beiträge zu einer Rürup-Rente können zudem entweder in monatlichen Beiträgen oder aber auch als Einmalbeiträge einbezahlt werden. Rürup-Renten sind zudem bei Insolvenz oder Bezug von ALG II vor Zugriffen des Staates oder anderer Gläubiger geschützt.
Vor allem Menschen kurz vor Erreichen des Rentenalters können von einer
Rürup-Rente mit kurzer Laufzeit profitieren: In den verbleibenden Jahren
bis zum Rentenbeginn unterliegt der oder die Versicherte einem sehr günstigen
Besteuerungsanteil der Rente. Damit sichern sich die Versicherten einen entsprechend
hohen steuerlichen Freibetrag für die Zeit des Rentenbezugs. Es ist daher
sinnvoll, kurz vor Beginn des Rentenalters einen maximal hohen Betrag als Einmalzahlung
in die Rürup-Rente zu bezahlen.
Bei einer Rürup-Rente kann der einbezahlte Einmalbetrag prinzipiell einen
beliebigen Umfang haben.
Ab dem frühestens 60. Lebensjahr, je nach Absprache auch später, wird die Rürup-Rente als monatliche Rente bis an das Lebensende der oder des Versicherten ausbezahlt. Der steuerlich frei bleibende Teil, der sich wie beschrieben mit einer Einmalzahlung deutlich erhöhen lässt, gilt ebenfalls bis zum Tod. So ist der Abschluss einer Rürup-Rente kurz vor Einsetzen des Pensionsalters in jedem Fall zu empfehlen.
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