Donnerstag, der 17. Mai 2012 um 13:45 Uhr
« zurück | Artikel vom: 24.12.2011

Wichtige Neuerungen zur Riester-Rente im Jahr 2012!

Zum Jahreswechsel treten wichtige Neuerungen bei der staatlich geförderten Altersvorsorge in Kraft. Wer einen neuen Riester-Vertrag abschließt, muss dann einige Dinge beachten, um von den staatlichen Zulagen profitieren zu können. 

Anhebung des frühestmöglichen Auszahlungsbeginns auf das 62. Lebensjahr

Bisher konnten Riester-Sparer ihre Rente ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Für Neuverträge wird dies zukünftig erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich sein, denn zum Jahreswechsel wird der frühestmögliche Auszahlungsbeginn der Riester-Rente angehoben. Wer einen früheren Auszahlungstermin mit seinem Versicherer vereinbart, muss dann auf die staatlichen Zuschüsse wie Grundförderung und Kinderfreibetrag verzichten. Allerdings gilt die Neuregelung nicht für Verträge, die bereits vor dem 01. Januar 2012 abgeschlossen wurden – wer bereits einen Riestervertrag besitzt, kann ohne Einbußen mit 60 Jahren seine Rente erhalten.

Mindestbeitrag für Riester-Rente erforderlich

Jeder Riester-Sparer muss zukünftig einen Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr in seinen Vertrag einzahlen, um von staatlichen Zulagen und Steuererleichterungen profitieren zu können. Damit sind nun auch jene Anleger dazu verpflichtet, die über ihren Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt waren und bisher keinen Eigenbeitrag eingezahlt haben. Es entfällt die Möglichkeit, über sogenannte „Ehegattenverträge“ den eigenen Riestervertrag beitragsfrei zu stellen.

Wenn ein Riester-Sparer aus Versehen keine oder zu geringe Eigenbeiträge eingezahlt hat, so besteht kein Grund zur Panik: Wird man aufgefordert die staatlichen Zulagen zurückzuzahlen, so können fehlende Beiträge auch nachträglich entrichtet werden. Der Gesetzesgeber gestattet Nachzahlungen sogar bis zu Beginn der ersten Rentenleistung! Zudem informieren die Riester-Anbieter den Förderberechtigten, falls die 60 Euro Sockelbetrag nicht erreicht werden.

Senkung des Garantiezinses

Bei klassischen Riesterpolicen sagen die Anbieter ihren Kunden eine Mindestverzinsung des Sparanteils zu. Das Bundesfinanzministerium hat jedoch beschlossen, dass der Zins von derzeit 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent abgesenkt wird. Für den Anleger muss dies trotzdem nicht von Nachteil sein, denn zusätzlich zum garantierten Zins erhält der Riester-Sparer auch eine jährliche Überschussbeteiligung angerechnet. Nach Informationen der „Stiftung Warentest“ liegt die Gesamtverzinsung der Riester-Rentenverträge derzeit bei circa 4,05 Prozent.

Da es zwischen den Anbietern große Unterschiede gibt, kann auch im neuen Jahr eine Beratung zur Altersvorsorge hilfreich sein. Und vielleicht bietet sich sogar die Möglichkeit, noch in den verbleibenden Tagen des Jahres 2011 eine Riester-Police abzuschließen. (VB)


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