Versorgungswerke für Rechtsanwälte, Apotheker, Ärzte und Architekten
Freiberufler wie Rechtsanwälte, Apotheker, Ärzte und Architekten können seit dem neuen Alterseinkünftegesetz von steuerlichen Vorteilen bei der Rürup-Rente profitieren. Erste Wahl ist stets die Beitragseinzahlung in das jeweilige Versorgungswerk, dessen Zuständigkeit hängt vom Beruf und dem Wohnsitz des betreffenden Freiberuflers ab. Seit dem 1. Januar 2005 können die genannten Berufsgruppen von neuen Besteuerungsgrundlagen profitieren. Die Rürup-Rente ist für Architekten, Ärzte, Apotheker und Rechtsanwälte besonders vorteilhaft, denn diese können ihre Beiträge als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Offiziell werden die Beiträge dabei für eine Basis-Altersvorsorge entrichtet, diese Vorsorgehandlung wird steuerlich extrem berücksichtigt, die Einzahlungen erfolgen an die jeweiligen Versorgungswerke. Die Besteuerung wird gemäß § 10 Abs. 1 Nr.2 a EStG geregelt.
Die so genannte Rürup-Rente bildet das dritte Standbein der privaten Altersvorsorge, diese sollte vor allem von den Berufsgruppen der Architekten, Ärzte, Apotheker und Rechtsanwälte besonders früh abgeschlossen werden. Diese Berufsgruppen werden als Freiberufler gewertet und müssen für die kompletten steuerlichen Vorteile einige Kriterien erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass in die Leibrente lebenslänglich eingezahlt wird und zwar am besten so früh wie möglich. Die spätere Leistung darf nicht vererbt, übertragen, veräußert oder beliehen werden. Ein früher Abschluss bietet sich vor allem deshalb an, weil die steuerlichen Vorteile jährlich um zwei Prozent ansteigen, wer zu spät einzahlt hat von der Rürup-Rente also weniger Vorteile. Vorteilhaft ist vor allem, dass Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Architekten die Rürup-Rente bereits ab dem 60. Lebensjahr beziehen können. Falls diese Berufsgruppen noch weitere Jahre im Beruf tätig sind, erhalten diese zusätzlich zu ihrem normalen Einkommen auch noch die Rente. Das Doppeleinkommen erscheint auch deswegen vorteilhaft, weil die Rentenbeiträge trotz einer beruflichen Tätigkeit nicht gezahlt werden müssen. Diese Privilegierung ist im deutschen Rentensystem einmalig und sollte daher genutzt werden.
Die Rürup-Renten werden nicht direkt vom Staat angeboten, sondern von Versicherungsunternehmen. Diese entrichten später auch die Rentenbeiträge an die Versicherungsnehmer, dabei erhält die Versicherung vom Staat die entsprechenden Zuschüsse für ihre Kunden. Die Leistungen einer Rürup-Rente können stark variieren, dies hängt vor allem mit der abgeschlossen Form der Rente und dem Zeitpunkt der Einzahlung zusammen. Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker und Architekten sollten sich daher genau informieren, welches Modell für sie optimal ist. Eine individuelle Behandlung der Rürup-Rente sollte daher unbedingt vorgenommen werden. Vor allem hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit werden die Versorgungswerke zwar keine Unterschiede machen, die kommen jedoch sehr wohl vom Staat. (Mattes)
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