Mit der Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, kommen auch Selbstständige in den Genuss einer staatlich geförderten Altersvorsorge. Wer in einen entsprechenden Basis-Rentenvertrag einzahlt, kann die Prämien in einem bestimmten Prozentsatz, der sich in 2012 wieder um zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht, steuerlich geltend machen.
Bei einem Basis-Rentenvertrag handelt es sich um eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die nach Erreichen einer festgelegten Altersgrenze eine monatliche, lebenslange Rente auszahlt.
Die Prämien für diese Altersvorsorgeform können als Sonderausgaben im Rahmen von gestaffelten Höchstbeträgen steuerlich geltend gemacht werden. Die Höchstbeträge sind für Alleinstehende auf 20.000 Euro und für zusammen veranlagte Ehegatten auf 40.000 Euro beschränkt.
Während es 2011 noch 72 Prozent waren, sind es in diesem Jahr zwei Prozent mehr, also 74 Prozent, der tatsächlichen Aufwendungen, maximal jedoch der Höchstbeitrag, der abzugsfähig ist. In 2012 beträgt demnach der abzugsfähige Anteil für Alleinstehende maximal 74 Prozent von 20.000 Euro, also 14.800 Euro. Bei zusammen veranlagten Ehepaare verdoppelt sich der absetzbare Betrag, in diesem Jahr entsprechend auf 29.600 Euro (74 Prozent von 40.000 Euro).
Jährlich steigt der Prozentsatz der steuerlichen Absetzbarkeit um zwei Prozent, bis im Jahre 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind und dementsprechend die kompletten Aufwendungen für einen Rürup-Vertrag im Rahmen der Höchstbeiträge steuerlich abzugsfähig sind. Damit ist die Rürup-Rente vor allem für Selbstständige und Freiberufler, aber auch für gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte interessant.
Rurüp-Sparer können die Prämien monatlich, jährlich oder als Einmalbetrag in ihren Vertrag einzahlen. Selbst längere beitragsfreie Zeiträume sind ohne den Verlust der steuerlichen Förderung möglich, wenn dies vertraglich zugelassen ist. Um eine staatliche Förderung zu erhalten, müssen die Basis-Verträge bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie dürfen, wie auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht beleihbar, veräußerbar, kapitalisierbar oder übertragbar sein. Zudem können die Versicherungsansprüche nicht vererbt werden.
Allerdings kann die Rürup-Rente mit einer zusätzlichen Hinterbliebenen-Absicherung kombiniert werden, sodass auch der Ehegatte und die kindergeldberechtigten Kinder des Anlegers abgesichert werden können. Neben einer Alters- und Hinterbliebenen-Absicherung kann vertraglich vereinbart werden, dass die Basis-Rente in einem gewissen Umfang auch als Absicherung einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit dient.
Die Versicherungsleistung für Verträge, die vor 2012 abgeschlossen wurden, wird nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt. Für alle anderen beträgt das Auszahlungsalter 62 Jahre, entsprechend der von der Regierung beschlossenen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Die Rentenzahlungen unterliegen wie die gesetzlichen Renten auch der nachgelagerten Besteuerung. Je nach Beginn des Rentenbezuges ist demnach ein zu diesem Zeitpunkt festgelegter Anteil für die gesamte Bezugsdauer steuerpflichtig.
Wer beispielsweise 2012 in Rente geht, muss 64 Prozent seiner Basis-Rente für die laufende Bezugszeit versteuern. Dieser Prozentsatz erhöht sich für den jeweiligen Rentenbeginn bis 2020 jährlich um zwei Prozent und ab 2020 bis 2040 um ein Prozent. Rürup-Rentenverträge sind übrigens nicht von Hartz IV betroffen, das heißt, die Ansparungen gelten im Fall von Arbeitslosigkeit nicht als verwertbares Vermögen. Zudem können die Aufwendungen nicht gepfändet werden. (verpd)