Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist die Riester-Rente auch im dritten Quartal weiter auf deutlichem Wachstumskurs. So gab es zwischen Juli und September 2009 netto rund 250.000 Neuverträge. Insgesamt vom ersten bis einschließlich dritten Qartal waren es damit rund 750.000 Verträge.
Von den 250.000 neuen Riester-Verträgen im dritten Quartal entfiel mit 123.000 knapp die Hälfte auf Rentenversicherungen.
Mit 59.000 Neuverträgen oder einem Anteil von einem knappen Viertel folgen die Riester-Fondssparpläne vor den Wohn-Riester-Verträge, die es mit 53.000 Neuabschlüssen auf ein gutes Viertel Neugeschäftsanteil brachten. Der Rest entfiel auf Banksparpläne.
„Entgegen anderslautender Meldungen steigt die Bereitschaft zum Abschluss einer zusätzlichen Altersvorsorge also weiterhin“, so der Kommentar aus dem BMAS.
Für die ersten neun Monate summiert sich der bereinigte Netto-Neuzugang auf 750.000 Verträge. Die Verteilung auf die einzelnen Riester-Varianten verläuft dabei ähnlich wie im dritten Quartal. Der Löwenanteil entfiel mit knapp 60 Prozent ebenfalls auf Rentenversicherungen. Die Fondssparpläne kommen auf gut 21 Prozent Anteil.
Die Wohn-Riester-Verträge liegen bereits bei einem Anteil von 13 Prozent auf die ersten neun Monate 2009 gesehen, was mehr als dem Doppelten der Neuverträge bei den Banksparplänen entspricht.
Insgesamt wurden damit bis zum 30. September 12,891 Millionen Riester-Verträge unter das Volk gebracht. Damit rückt laut BMAS das Erreichen der 13-Millionen-Marke zum Jahresende 2009 in greifbare Nähe.
Mit einem Anteil von knapp unter 75 Prozent beziehungsweise gut 9,6 Millionen Policen haben die Versicherer unverändert klar die Nase vorne. Dahinter folgen wie zuvor die Fondssparpläne mit nicht ganz 20 Prozent beziehungsweise 2,54 Millionen Verträgen. Riester-Banksparpläne haben einen Anteil von unter fünf Prozent, Wohn-Riester-Verträge kommen auf ein knappes Prozent.
Bei einem Riester-Vertrag beteiligt sich der Staat an der Vorsorge. Für jeden Riester-Sparer gibt es eine sogenannte Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Für jeden kindergeldberechtigten Sprössling gibt es noch einmal 185 Euro pro Jahr dazu, für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Bis zu 2.100 Euro sind im Jahr steuerlich absetzbar.
Man muss allerdings mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlen, um in den Genuss der vollen Förderung zu kommen. Für den Eigenbeitrag hat der Gesetzgeber eine Untergrenze von 60 Euro im Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat festgelegt.
Viele Begünstigte haben noch keinen Riester-Vertrag, weil ihnen das Beantragen der staatlichen Zuschüsse zu kompliziert erschien.
Dieses Hindernis existiert jedoch schon seit Langem nicht mehr. Der Zulagenantrag braucht nun nicht mehr jährlich, sondern nur noch einmal gestellt werden. Dabei ist jeder Versicherungsvermittler gerne behilflich.(verpd)