(verpd) Viele Autofahrer wollen insbesondere vor einer Fahrt ins Ausland ihr Fahrzeug für die Dauer der Reise durch eine Vollkaskoversicherung geschützt wissen. Wann es sich lohnt.
Wer für sein Auto keine Kasko- oder nur eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, kann vor einer Auslandsreise ins Grübeln kommen. Denn wer im Ausland einen Schaden erleidet, hat oft Mühe, diesen vom Unfallgegner ersetzt zu bekommen. Daher liegt der Gedanke nahe, sich mit einer Vollkaskoversicherung abzusichern.
Diese Versicherung ersetzt die Reparaturkosten beziehungsweise maximal den Fahrzeugwert, auch wenn das Auto im europäischen Ausland beschädigt wird oder abhandenkommt. Wer sich bei einem durch Dritte verschuldeten Unfall nicht mit einer ausländischen Versicherung herumschlagen will, kann sich an seinen eigenen Vollkaskoversicherer wenden.
Die meisten Autoversicherer bieten ihren Kunden an, für die Dauer einer Reise zusätzlich zur Haftpflichtversicherung eine kurzfristige Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Sie gilt in der Regel für mindestens einen vollen Kalendermonat. Abgerechnet wird je nach Versicherer unterschiedlich. Im ungünstigsten Falle wird die Prämie nach dem sogenannten Kurztarif berechnet, also mit einem Aufschlag auf die anteilige Jahresprämie, ohne Anrechnung eines Schadenfreiheits-Rabattes und gegebenenfalls zusätzlich zum bestehenden Teilkaskobeitrag.
Die Alternative zu diesem mitunter teuren Kurzfristschutz ist die ganzjährige Vollkaskoversicherung. Sie kann auch noch kurz vor dem Urlaub abgeschlossen werden.
Es wird dann kein Kurztarifzuschlag fällig und zudem ein Schadenfreiheits-Rabatt berücksichtigt, der in der Regel dem Satz der Haftpflichtversicherung entspricht. Außerdem entfällt die Prämie für den eventuell vorhandenen Teilkaskoschutz.
Bei langjährig schadenfreien Fahrern kann der Prämienunterschied zwischen einem Vollkaskobeitrag und einem reinen Teilkaskoschutz gering sein, so dass der bessere Schutz selbst bei älteren Fahrzeugen oft noch sehr interessant ist.
Wer für den Urlaub eine Vollkasko für sinnvoll erachtet sollte auch bedenken: Wenn die Beschädigung oder der Verlust des Wagens im Ausland ein Problem ist, so ist das im Inland nicht anders.
Auch am Heimatort kann durch die eigene Unachtsamkeit oder durch Unbekannte ein Schaden entstehen, für den niemand sonst aufkommt.
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