Dienstag, der 07. September 2010 um 17:29 Uhr
« zurück | Artikel vom: 09.03.2009

Der neue elektronische Reisepass

Seit einigen Monaten enthält jeder neu ausgestellte Pass einen Chip, der neben dem digitalen Passfoto auch die Fingerabdrücke speichert. Weitere Neuerung: Kinder brauchen künftig einen eigenen Ausweis. Mehr Sicherheit vor Fälschung und Passmissbrauch Bundesbürger, die einen Reisepass beantragen, erhalten seit November 2007 einen Ausweis, in dessen Passdecke ein Chip integriert ist. Darin sind Passfoto und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Mit diesen Maßnahmen soll der neue Pass Fälschungen und Missbrauch deutlich erschweren.

Jedes Kind braucht seinen eigenen Reisepass Künftig braucht jedes Kind, unabhängig vom Alter, einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Die Eintragung in den Pass der Eltern ist nicht mehr erlaubt. Meist reicht ein normaler Kinderausweis, genannt Kinderreisepass. Er kostet 13 Euro und ist sechs Jahre lang gültig. Einmal verlängert, gilt er bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. An ab Zwölfjährige werden elektronische Reisepässe ausgegeben. Auf Wunsch können Eltern auch schon früher für ihre Kinder einen ePass beantragen (bei USA Reisen notwendig). Die Speicherung der Fingerabdrücke erfolgt ab dem sechsten Lebensjahr.

Tipp: Rechtzeitig klären, wie lange der alte Pass noch gilt. Muss der ePass in einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beantragt werden, wird es teuer. Bis zu 300 Prozent der inländischen Gebühren sind fällig. Außerhalb der Dienstzeit beantragt, fallen noch 200 Prozent extra an.

Wie lange gilt noch der alte Reisepass?

Alle ausgegebenen Pässe und Ausweise, egal ob für Erwachsene oder Kinder, behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich. Pass, Geld & Kreditkarten:

Sicher ist sicher Kopieren Sie vor der Reise alle Dokumente (Pass, Führerschein, Visum usw.). Bewahren Sie diese getrennt von den Originalen auf.
Einreisebestimmungen beachten: Innerhalb der EU reicht meist ein Personalausweis. Einen Reisepass verlangen u. a. Bulgarien, Staaten des ehemaligen Jugoslawien, Türkei und Nicht-EU-Länder.
Ablaufdatum checken: Für manche Länder muss der Reisepass mindestens noch sechs Monate gültig sein. Ein neuer ePass braucht bis zu sechs Wochen, der teurere „ePass Express“ 72 Stunden.
Kreditkarte geklaut? Sofort den Verlust bei der Bank bzw. dem Kreditkartenunternehmen melden, dann haften Sie mit maximal 50 Euro. Die zentrale Sperrnummer lautet: (0049) 116 116.
Notieren Sie sich Adresse und Telefonnummer der Deutschen Botschaft bzw. des Konsulats in Ihrem Urlaubsland sowie die Notrufnummern Ihrer Versicherung und Ihres Schutzbriefes.
Haben Sie wertvolle Kleidung, Schmuck oder einen Camcorder dabei? Dann denken Sie auch an eine Reisegepäckversicherung, denn Fluggesellschaften haften bei Verlust nur eingeschränkt.


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