Die gesetzlichen Krankenkassen sind für Behandlungskosten im Ausland häufig nicht zuständig. Daher ist die Auslandsreise-Krankenversicherung die wichtigste private Zusatzversicherung für Reisen außerhalb Deutschlands.
Auch wer die heimische Krankenversicherungs-Karte im Auslandsurlaub dabei hat, muss in vielen Fällen seinen privaten Geldbeutel für ärztliche Behandlungen zücken. Selbst Auslandskrankenscheine der Krankenkassen helfen oft nicht weiter, da Ärzte teilweise nur gegen Bargeld behandeln.
Die gesetzliche Krankenversicherung erstatten anfallende Krankheitskosten nur in den Ländern der Europäischen Union (EU) und anderen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungs-Abkommen besteht. Allerdings ist damit auch in solchen Ländern oft nur eine Grundversorgung gegeben. Der Patient muss also damit rechnen, dass er zahlreiche Kosten selbst tragen muss. Der Krankenrücktransport aus dem Ausland in die Bundesrepublik wird beispielsweise in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.
Wer als Versicherter im Urlaub krank wird und die anfallenden Kosten für die Behandlung selbst trägt, bekommt den Betrag zu Hause von der privaten Auslandsreise-Krankenversicherung, sofern eine abgeschlossen wurde, gegen Quittung erstattet.
Insbesondere bietet diese Zusatzversicherung auch Schutz vor einem finanziellen Desaster bei notwendigen teuren Operationen oder längeren Krankenhausaufenthalten, da diese leicht einen fünf- bis sechsstelligen Betrag kosten können.
Versichert ist bei medizinischer Notwendigkeit auch ein Rücktransport nach Deutschland.
Welche ärztlichen Leistungen von der Auslandsreise-Krankenversicherung übernommen werden, hängt vom Versicherungsumfang des jeweiligen Tarifes ab. In der Regel sind beispielsweise bestimmte Naturheilverfahren, Röntgendiagnostik sowie Wegegebühren zum nächsterreichbaren Arzt mit eingeschlossen.
Das Gleiche gilt auch für Arznei- und Verbandmittel sowie Heil- und Hilfsmittel. Bei Sehhilfen und Zahnbehandlungen gibt es oft limitierte Höchstbeträge und/oder man bekommt nur einen gewissen Anteil der Behandlungskosten erstattet.
Pech hat derjenige, der eine solche Zusatzversicherung zum Zweck einer Operation im Ausland abschließt, zum Beispiel einer Schönheitsoperation. Denn jeder Versicherer führt eine sogenannte Ausschlussliste, in der sich zuweilen auch psychotherapeutische Behandlungen oder geplante Operationen finden.
Für dienstliche Reisen gilt nicht jede Reise-Police. Es ist daher darauf zu achten, dass der zutreffende Reisezweck – also ob Privat- oder Geschäftsreise – auch im Vertrag mitversichert ist.
Weitere Bedingung für den Versicherungsschutz: Die gesundheitlichen Probleme müssen unvorhergesehen eintreten. Schwangere und Reisende mit Vorerkrankungen gehen daher oft leer aus.
Wer regelmäßig Auslandsreisen unternimmt, schließt am besten eine Ganzjahrespolice ab. Dann sind automatisch alle Reisen (in der Regel bis zu sechs Wochen Dauer) versichert, ohne dass man sich vor jedem Urlaub darum kümmern muss. (verpd)
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