Freitag, der 03. September 2010 um 07:59 Uhr
« zurück | Artikel vom: 23.07.2008

Campingversicherung

Die Wohnmobile und Wohnwagen rollen wieder…hoffentlich gut versichert! Millionen Urlauber entspannen beim Camping in freier Natur. Egal, ob Sie als Dauercamper die Freizeit im fest installierten Wohnwagen/Mobilheim verbringen oder als Touristikcamper reisen – der richtige Versicherungsschutz ist wichtig.

Trotz aller Billigangebote an pauschalen Urlaubsreisen ist Camping sehr gefragt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2007 rund 5,8 Millionen Gäste auf den rund 2500 deutschen Campingplätzen mit insgesamt 21,8 Millionen Übernachtungen gezählt - gegenüber 2001 eine Steigerung von 5,5 Prozent. Eine Flut deutscher Campingfans wird sich diesen Sommer mit Wohnmobil, Caravan oder Zelt auf die Reise machen, um in der Natur vom Arbeitsalltag abzuschalten.

Bevor Wohnmobil oder Caravan für die Reise hergerichtet werden, rät die Allianz, sich Gedanken über den Versicherungsschutz zu machen. "Schnell ist ein über 20.000 Euro teurer Wohnwagen samt Vorzelt durch einen kräftigen Hagel zerstört, wie es einigen unserer Kunden passiert ist", sagt Manfred Wadenstorfer, Experte für Spezialversicherungen bei der Allianz. "Die Besitzer konnten froh sein, eine Campingversicherung abgeschlossen zu haben. Wenigstens den finanziellen Schaden konnten wir so ersetzen."

 

Campingversicherung für Dauercamper

Bei den Versicherungsangeboten der Allianz wird zwischen den Dauercampern und den mobilen Campern unterschieden. Speziell für Dauercamper, die ihren Wohnwagen oder ihr Mobilheim fest auf einem Campingplatz oder im Winterlager aufgestellt haben, wurde die Campingversicherung auf den Markt gebracht.

Je nach Kundenwunsch sind bei dieser Police Wohnwagen oder Mobilheime, Vorzelte, Geräte der Unterhaltungselektronik und sonstiges Inventar gegen Risiken wie Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel oder Blitzschlag versicherbar. Allianz Experte Wadenstorfer erläutert: "Weil sie ähnliche Risiken abdeckt, wird die Campingversicherung auch als Wohngebäude- und Hausratversicherung für den Zweitwohnsitz am Campingplatz bezeichnet." Bei Verlust oder Zerstörung ersetzt die Allianz den Wiederbeschaffungspreis. War der versicherte Gegenstand bereits weniger als die Hälfte seines Neupreises wert, erhält der Kunde den Zeitwert.

 

Schutz für mobile Camper

Für mobile Camper, die mit ihrem Caravan oder Reisemobil unterwegs sind, gilt diese Campingversicherung nicht. Pflicht für Touristikcamper ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Wohnmobil oder Wohnwagen. Beim Allianz-Produkt Auto Plus beispielsweise ist der Schutzbrief schon mit dabei: Ob Panne oder Unfall, verlorener Autoschlüssel oder Rücktransport eines Schwerverletzten aus dem Urlaubsort: Die Allianz organisiert alles Erforderliche zur Weiter- oder Heimreise.

Empfehlenswert ist außerdem eine Kaskoversicherung. Das Optimal-Produkt der Allianz beinhaltet den Auslands-Schadenschutz, das heißt bei einem nicht verschuldetem Unfall im Urlaubsort reguliert die Allianz dessen Folgen nach deutschem Recht und Standard in voller Höhe.

 

Reisegepäckversicherung mit Campingbaustein

"Um den Versicherungsschutz zu vervollständigen, sollten mobile Camper eine Reisegepäckversicherung abschließen. Die Allianz bietet diese generell mit einem Campingbaustein an", so Wadenstorfer. Versichert sind das mitgeführte Reisegepäck und die Campingausrüstung, Wertgegenstände bis zu 50 Prozent der Gesamtversicherungssumme. Die Police gilt für alle Fahrten und Aufenthalte des mobilen Campers weltweit außerhalb des Wohnortes. Versichert sind insbesondere Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel und mut- beziehungsweise böswillige Handlungen dritter Personen.

"Speziell für mobile Camper bieten wir zusätzlich zur Reisegepäckversicherung eine Erweiterung an, in der wir den Versicherungsschutz in unbeaufsichtigten Fahrzeugen auf 24 Uhr verlängert haben. Auch Foto- und Filmapparate mit Zubehör sind versichert, solange sie sich im Innenraum des Wohnmobils – von außen nicht sichtbar – oder im verschlossenen Kofferraum des Zugfahrzeugs befinden", erklärt der Allianz Experte Wadenstorfer weiter. Das Reisegepäck ist außerdem 24 Stunden vor Antritt und nach Rückkehr von der Urlaubsreise versichert: Wer also am Abend gepackt hat, um am nächsten Morgen in den Urlaub zu fahren, der bekommt bei einem Diebstahl des Gepäcks über Nacht den Schaden ersetzt. Fahrten und Aufenthalte am ständigen Wohnort sowie ständig im Fahrzeug befindliches Reisegepäck wie Geschirr oder Schuhe sind bis zu einem Wert von 500 Euro ebenfalls von der Police gedeckt.

Die Allianz ersetzt im Gegensatz zu vielen anderen Versicherern den vollen Wiederbeschaffungspreis (Neuwert) für zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände. Für beschädigte Sachen werden die Reparaturkosten erstattet.


Kothe & Christ oHG
Generalvertretung der Allianz
Logo: Allianz Deutschland
Charlottenstraße 18 []
10117 Berlin-Mitte []
Telefon: (030) 764 920-0
Telefax: (030) 764 920-29
Tegeler Str. 23 []
13353 Berlin-Wedding
Telefon: (030) 459 771-96
Telefax: (030) 459 771-97
  eMail: kothe.christ@allianz.de
Internet: www.kothe-christ.de


Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden.


Themen die Sie noch interessieren könnten:



News Topliste
leer


Ihre Firma hier ?
Ihre Straße 1
16552 Ihr Ort

Fon: 03303.000000
Fax: 03303.000000

» mehr Infos
Werbung
leer
Vergleichsrechner
leer
Als Rundum-Versicherer ist die LVM Agentur Neuenfeld & Reichelt oHG für Sie ein Ansprechpartner für alle Versicherungen.
leer
Ferienwohnung Zimmer Unterkunft in der Hansestadt Wismar Mecklenburg Vorpommern
Footer
Abstand Footer
Google
Lesezeichen Google
Mr. Wong
Lesezeichen Mr. Wong
Delicious
Lesezeichen Delicious
Linkarena
Lesezeichen LinkArena
Bookmark Logopate AGB    Impressum    Sitemap    CopyCopyright SeSoft (Datenbank-Spezialist) Hohen Neuendorf    Logopate (Werbeagentur) Hohen Neuendorf