Donnerstag, der 09. September 2010 um 21:08 Uhr
« zurück | Artikel vom: 01.02.2009

Entzug der Fahrerlaubnis schon nach einmaligem Konsum harter Drogen

In Deutschland sind der Handel und der Besitz von Amphetamin verboten, durch die Einnahme dieses Medikaments wird die Fahrtauglichkeit stark beeinträchtigt und das sichere Führen eines Fahrzeugs ist nicht mehr gewährleistet. So wurde bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein Autofahrer angehalten, der unter Einfluss von Amphetamin stand. Hierauf wurde ihm die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung von der Fahrerlaubnisbehörde entzogen.

Der Antrag des Fahrzeugführers auf Widerspruch wurde bereits vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Das OVG in Rheinland-Pfalz in Koblenz bestätigte diese Entscheidung, denn durch die einmalige Einnahme dieses Medikaments, ist ein sicheres Führen eines Kraftfahrzeugs nicht mehr gewährleistet. Bei Amphetamin ist eine stimulierende Wirkung bis hin zur Euphorie zu beobachten, des Weiteren wird durch diese Droge die Aggressionsschwelle stark gesenkt. Außerdem wird durch das Amphetamin dem Konsumenten höchste Konzentrations- und Leistungsfähigkeit vermittelt. Somit ist eine Risikobereitschaft im Straßenverkehr gegeben, die andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Durch dieses Suchtpotential von harten Drogen, kann der Gesetzgeber nicht anders entscheiden, als mit dem Entzug der Fahrerlaubnis.

Amphetamin wirkt stimulierend, der Körper wird in einen euphorischen Zustand versetzt, wo alle Bedürfnisse wie Hunger, Durst, Schmerzen und Müdigkeit ausgeschaltet sind. Durch diese Droge wird das Adrenalin bis in das Unermessliche gesteigert, das Bewusstsein konzentriert sich nur auf ein bestimmtes Ereignis, man spricht hier auch von dem sogenannten Tunnelblick. Der Blutdruck wird gesteigert und die Bronchien nehmen vermehrt Sauerstoff auf, der Körper und der Kreislauf sind bereit für die zu erwartende hohe Belastung. Bei höheren Dosen weiten sich die Pupillen, ein deutlich vermehrtes Schwitzen, sowie ein erhöhter Herzschlag sind die Folgen dieser Droge. Genauso sind bei längerer Einnahme paranoide Wahnvorstellungen und die psychische Abhängigkeit zu beobachten.

Durch diese harte Droge werden autonome Kraftreserven freigesetzt, hierbei sind die Kräfte und die Schnelligkeit sehr stark erhöht. Ebenfalls kann man bei einer höheren Dosierung z. B. zwischen den Oberschenkeln und unter den Achseln Hautverbrennungen nach dem Schwitzen feststellen. Gleichfalls ist eine niedrigere Reaktionsgeschwindigkeit zu beobachten. Die Erhöhung der Körpertemperatur auf bis zu 40 Grad ist eine Folge von der Einnahme der Droge, genauso wird der Herzschlag erhöht und gleichfalls ist ein Zittern zu bemerken.

Wird bei einer toxikologischen Untersuchung festgesellt, dass der Fahrer unter Einwirkung von Amphetamin steht, so wird ihm die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen. Durch die Einnahme von Amphetamin entstehen Gefahrensituationen, die der Betreffende nicht mehr reell einschätzen kann und damit das Leben unschuldiger Menschen auf das Spiel setzt.

Aus diesem Grund wurde gegen den betreffenden Fahrzeugführer das Urteil zum Entzug der Fahrerlaubnis am 12.08.2008 vor dem OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz mit dem AZ: 10 B 10715/08 OVG ausgesprochen.

Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden.



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