Dienstag, der 07. September 2010 um 18:16 Uhr
« zurück | Artikel vom: 22.06.2009

Abwarten kann teuer werden

Busreise Italien © FotoliaUnvorhergesehene Ereignisse können schnell eine gebuchte Urlaubsreise vereiteln. Gut für den, der eine Reiserücktrittskosten-Versicherung hat. Doch nicht immer verhalten sich Versicherte im Schadenfall richtig.

Wer nach einer schweren Operation mit anschließenden Komplikationen darauf hofft, eine vor Monaten gebuchte Reise doch noch antreten zu können, darf nicht auf das Verständnis seines Reiserücktrittskosten-Versicherers vertrauen, wenn er die Reise erst im letzten Augenblick storniert. Das hat das Landgericht Coburg mit einer kürzlich veröffentlichten Hinweisverfügung entschieden (Az.: 32 S 7/09).

Der Kläger hatte mehr als neun Monate vor einer Busreise nach Süditalien einen Reisevertrag abgeschlossen. Doch leider mussten ihm vier Monate vor Reiseantritt mehrere Zehen amputiert werden.

Trotz massiver Wundheilungsstörungen sagte der Kläger die Reise jedoch erst eine Woche vor Reisebeginn ab. Bis dahin hatte er darauf gehofft, dass sich sein Gesundheitszustand soweit bessern würde, dass er doch noch wie geplant in den Süden Italiens reisen könnte.

Die Stornokosten in Höhe von 1.150 Euro machte der Kläger gegenüber seinem Reiserücktrittskosten-Versicherer geltend. Doch dieser überwies ihm lediglich 200 Euro. Denn dieser Betrag wäre fällig geworden, wenn der Versicherte die Reise spätestens 30 Tage vor Reiseantritt storniert hätte.

Grob fahrlässig

Mit seiner Klage auf Erstattung des Differenzbetrages hatte der Mann keinen Erfolg. Sie wurde sowohl vom Amtsgericht Coburg (Urteil vom 29.1.2009; Az.: 11 C 684/08) als auch vom Coburger Landgericht als unbegründet zurückgewiesen.

Nach Ansicht der Richter hätte sich dem Kläger spätestens zwei Monate vor Reisebeginn aufdrängen müssen, dass er wegen der Komplikationen nach der Operation die Reise aller Voraussicht nach nicht werde antreten können. Sich quasi bis zum letzten Augenblick darauf zu verlassen, dass bis Reisebeginn eine Heilung eintreten werde, hielten die Richter für grob fahrlässig, zumal mit einer Busreise erfahrungsgemäß besondere Beschwernisse verbunden sind.

Da die Entscheidung inzwischen rechtskräftig ist, bleibt der verhinderte Urlauber auf fast 1.000 Euro Stornokosten sitzen.

Vergleichbare Entscheidungen

Aber selbst dann, wenn einem Reiseantritt nach erster ärztlicher Prognose nichts entgegensteht, darf sich ein Versicherter nicht zwingend darauf verlassen, dass sein Reiserücktrittskosten-Versicherer zur Leistung verpflichtet ist. Das belegt ein Urteil des Amtsgerichts München vom 23.1.2007 (Az.: 232 C 26342/06).

In einem weiteren Urteil vom 20. September 2007 entschied das gleiche Gericht, dass die Hoffnung auf eine rechtzeitige Genesung nicht versichert ist (Az.: 281 C 8045/07).

Auf Milde können nur Versicherte hoffen, bei denen nach einer leichteren Verletzung oder Erkrankung unerwartete gesundheitliche Komplikationen auftreten und die die Reise deswegen erst im letzten Augenblick stornieren, wie eine weitere Entscheidung des Landgerichts München zeigt (Az.: 275 C 9001/08).(verpd)



Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden.



News Topliste
Werbung
leer
Vergleichsrechner
leer
Als Rundum-Versicherer ist die LVM Agentur Neuenfeld & Reichelt oHG für Sie ein Ansprechpartner für alle Versicherungen.
Footer
Abstand Footer
Google
Lesezeichen Google
Mr. Wong
Lesezeichen Mr. Wong
Delicious
Lesezeichen Delicious
Linkarena
Lesezeichen LinkArena
Bookmark Logopate AGB    Impressum    Sitemap    CopyCopyright SeSoft (Datenbank-Spezialist) Hohen Neuendorf    Logopate (Werbeagentur) Hohen Neuendorf