Donnerstag, der 17. Mai 2012 um 13:32 Uhr
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L171 NE Hohen Neuendorf A111
Plan Karte "Umgehungsstrasse" 1 - Von der Stolper Straße führt die Trasse durch die Parkstraße, entlang der Bahnschienen und dann durch das Herthamoor bis zur Bergfelder Chaussee
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Plan Karte "Umgehungsstrasse" 2 - Von der Stolper Straße soll die Tucholsky-Straße überquert werden. Dann geht es mitten durch die Stolper Heide, über die Bahnschienen, den Fernradweg, den Oder-Havel-Kanal bis zur Autobahnanschlusstelle Hohenschöpping

Hertha darf nicht sterben! - Autobahnzubringer NEIN Danke!

www.Herthamoor.de Nachrichten Umgehungsstrasse Hohen Neuendorf durch das Herthamoor Bergfelde
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« zurück | Artikel vom: 17.07.2009

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg: Landesstraßenbedarfsplan 2010 ist im Netz

Marita Klempnow schreibt:

Liebe Nachbarn, wie versprochen, pünktlich zum Ferienbeginn ist der Entwurf im Internet. Bitte sehr aufmerksam lesen. (Sie wissen ja 4 Augen sehen mehr als 2 und wir haben inzwischen mehr als tausend. Mir ist gleich bei der Einleitung folgendes aufgefallen. Es werden nur die neuen Maßnahmen ausgelegt und nur gegen diese können Einwendungen erhoben werden. ( Die "Leichen" bleiben also im Keller) oder andersherum die alte Idee an der Bahnentlang zu fahren ist nicht Bestandteil der Auslegung.

Die öffentliche Auslegung beginnt am 10.August und endet am 30. Oktober 2009

Innerhalb dieser Zeit können Einwendungen an den Landesbetrieb in Hoppegarten gesandt werden. (Kennen wir schon von der A 10). Ich lese das so, dass vorher an andere Adressen gegangene Einwendungen und Proteste nicht gewertet werden. So steht es im Gesetz. Und noch wird das durch den Landtag geändert und nicht durch Anzeigen des Ministeriums in kleinen lokalen Wochenblättchen. Wenn Herr Dellmann, am 04. August ,durch den massiven öffentlichen Druck gezwungen seien wird, diese Trasse aus dem Entwurf zu nehmen, geht das überhaupt? Welchen rechtlichen Status hat dann diese Aussage? Ist das im Verfahren vorgesehen? Das Ganze findet am 04. August statt, 6 Tage vor Beginn der öffentlichen Beteiligung. Soll dann diese Zusage uns in Sicherheit wiegen und uns davon abhalten von unserem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen? egal was Herr Dellmann uns am 04.August erzählt, die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube... Kann jemand der über juristische Kenntnisse verfügt, sich bitte dazu äußern? (marita klempnow 17.07. 2009 16:18 Uhr)

 

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) schreibt:

Der folgende Text stammt von der Internetseite: www.ls.brandenburg.de

Landesstraßenbedarfsplan 2010 Beteiligung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung

Öffentliche Auslegung gemäß §14i Abs. 2 UVPG vom 10. August 2009 bis zum 15. Oktober 2009

Deutsche Aktie © FotoliaAufgrund der geänderten landesplanerischen Ziele, wie sie im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) dargestellt sind, und geänderter straßenverkehrsrelevanter Grundlagendaten hat das für den Straßenbau zuständige Mitglied der Landesregierung im Sinne des § 4 Landesstraßenbedarfsplangesetz (LStrBPlG) vom 26.Oktober 1995 (GVBl. I, S. 250), der durch Artikel 6 Nummer 13 des Gesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBL.I, S. 186, 194) geändert worden ist, geprüft, ob und gegebenenfalls wie der Landesstraßenbedarfsplan der Entwicklung anzupassen ist.

Im Ergebnis der Prüfung plant die Landesregierung gemäß § 43 BbgStrG die Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans (LStrBPl) zum Jahr 2010. Durch den LStrBPl wird der Bedarf an Straßenneubaumaßnahmen im Landesstraßennetz des Landes Brandenburg festgelegt.

Die Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans führt der Landesbetrieb Straßenwesen im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung durch.

Gemäß dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) §§14a und 14b, wurde begleitend zur Erarbeitung des LStrBPl 2010 eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt.

Der Entwurf des LStrBPl 2010 wurde auf der Grundlage einer detaillierten Schwachstellenanalyse und unter frühzeitiger Einbeziehung der Erfordernisse des Umweltschutzes erarbeitet. Der Schwerpunkt bei der Bereitstellung eines bedarfsgerecht ausgebauten Landesstraßennetzes liegt künftig in der Erhaltung sowie im Aus- und Umbau des vorhandenen Netzes zur Erhöhung von Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs. Neubaumaßnahmen werden grundsätzlich nur noch dort erwogen, wo es aus verkehrlichen, städtebaulichen oder Emissionsschutzgründen nicht vertretbar ist die betroffene Ortsdurchfahrt auszubauen.

Der Entwurf des LStrBPl 2010 setzt sich aus indisponiblen und neuen Maßnahmen zusammen. Gegenstand der öffentlichen Auslegung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind nur die neuen Maßnahmen.

Während die Linienführungen der indisponiblen Maßnahmen wegen des fortgeschrittenen Planungsstandes einen relativ großen Verbindlichkeitsgrad besitzen, basiert die Linienführung der 14 neuen Maßnahmen bislang auf einer verkehrlichen Voruntersuchung unter Berücksichtigung städtebaulicher und umweltrelevanter Gegebenheiten. Die im Bedarfsplanentwurf enthaltenen Vorzugslinien der neuen Maßnahmen dienen deshalb nur der groben Orientierung und haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Die konkrete Planung ist den nachgeordneten Planungsstufen (Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren) vorbehalten.

Der Entwurf des LStrBPl 2010 mit Umweltbericht wird vom 10. August 2009 bis zum 15. Oktober 2009 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgelegt sowie hier zum download bereitgestellt.

Anregungen und Bedenken können ab Beginn der Auslegung bis zum 30. Oktober von natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen vorgebracht werden, deren Belange durch den LStrBPl berührt sind.

Möchten Sie von der Möglichkeit, zum Entwurf des LStrBPl Stellung zu nehmen, Gebrauch machen, senden Sie Ihre Stellungnahme bitte bis zum 30.Oktober 2009 per Post an den: Landesbetrieb Straßenwesen, Vorstand Planung, Fachbereich 21, Stichwort: „SUP-Beteiligung" Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten oder per E-Mail an:
SUP-Beteiligung@ls.brandenburg.de.

Die im Rahmen der fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen geäußerten Anregungen und Bedenken werden abgewogen und der Entwurf des LStrBPl gegebenenfalls überarbeitet. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens und Bestätigung durch den Landtag wird der LStrBPl Bestandteil des Landesstraßenbedarfsplangesetzes und danach zur Einsicht für jedermann auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) und im LS Brandenburg veröffentlicht. (Quelle: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS)

Downloads

    Die optimale Ansicht der Anlagen erfolgt über Acrobat Reader 6.
    Der Entwurf zum LStrBPl 2010 gliedert sich in Bericht und Anlagen. Erläuterungen zu den Anlagen sind im Bericht enthalten.

[www.Herthamoor.de] Infos zum geplanten Bau einer Landesstraße L171 durchs Moor.
Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden. Wenn Sie auch gern einen Fach-Artikel auf dieser Seite veröffentlichen möchten, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
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