Liebe Nachbarn, wie versprochen, pünktlich zum Ferienbeginn ist der Entwurf im Internet. Bitte sehr aufmerksam lesen. (Sie wissen ja 4 Augen sehen mehr als 2 und wir haben inzwischen mehr als tausend. Mir ist gleich bei der Einleitung folgendes aufgefallen. Es werden nur die neuen Maßnahmen ausgelegt und nur gegen diese können Einwendungen erhoben werden. ( Die "Leichen" bleiben also im Keller) oder andersherum die alte Idee an der Bahnentlang zu fahren ist nicht Bestandteil der Auslegung.
Innerhalb dieser Zeit können Einwendungen an den Landesbetrieb in Hoppegarten gesandt werden. (Kennen wir schon von der A 10). Ich lese das so, dass vorher an andere Adressen gegangene Einwendungen und Proteste nicht gewertet werden. So steht es im Gesetz. Und noch wird das durch den Landtag geändert und nicht durch Anzeigen des Ministeriums in kleinen lokalen Wochenblättchen. Wenn Herr Dellmann, am 04. August ,durch den massiven öffentlichen Druck gezwungen seien wird, diese Trasse aus dem Entwurf zu nehmen, geht das überhaupt? Welchen rechtlichen Status hat dann diese Aussage? Ist das im Verfahren vorgesehen? Das Ganze findet am 04. August statt, 6 Tage vor Beginn der öffentlichen Beteiligung. Soll dann diese Zusage uns in Sicherheit wiegen und uns davon abhalten von unserem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen? egal was Herr Dellmann uns am 04.August erzählt, die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube... Kann jemand der über juristische Kenntnisse verfügt, sich bitte dazu äußern? (marita klempnow 17.07. 2009 16:18 Uhr)
Der folgende Text stammt von der Internetseite: www.ls.brandenburg.de
Aufgrund
der geänderten landesplanerischen Ziele, wie sie im Landesentwicklungsplan
Berlin-Brandenburg (LEP B-B) dargestellt sind, und geänderter straßenverkehrsrelevanter
Grundlagendaten hat das für den Straßenbau zuständige Mitglied
der Landesregierung im Sinne des § 4 Landesstraßenbedarfsplangesetz
(LStrBPlG) vom 26.Oktober 1995 (GVBl. I, S. 250), der durch Artikel 6 Nummer
13 des Gesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBL.I, S. 186, 194) geändert worden
ist, geprüft, ob und gegebenenfalls wie der Landesstraßenbedarfsplan
der Entwicklung anzupassen ist.
Im Ergebnis der Prüfung plant die Landesregierung gemäß § 43 BbgStrG die Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans (LStrBPl) zum Jahr 2010. Durch den LStrBPl wird der Bedarf an Straßenneubaumaßnahmen im Landesstraßennetz des Landes Brandenburg festgelegt.
Die Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans führt der Landesbetrieb Straßenwesen im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung durch.
Gemäß dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) §§14a und 14b, wurde begleitend zur Erarbeitung des LStrBPl 2010 eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt.
Der Entwurf des LStrBPl 2010 wurde auf der Grundlage einer detaillierten Schwachstellenanalyse und unter frühzeitiger Einbeziehung der Erfordernisse des Umweltschutzes erarbeitet. Der Schwerpunkt bei der Bereitstellung eines bedarfsgerecht ausgebauten Landesstraßennetzes liegt künftig in der Erhaltung sowie im Aus- und Umbau des vorhandenen Netzes zur Erhöhung von Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs. Neubaumaßnahmen werden grundsätzlich nur noch dort erwogen, wo es aus verkehrlichen, städtebaulichen oder Emissionsschutzgründen nicht vertretbar ist die betroffene Ortsdurchfahrt auszubauen.
Der Entwurf des LStrBPl 2010 setzt sich aus indisponiblen und neuen Maßnahmen zusammen. Gegenstand der öffentlichen Auslegung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind nur die neuen Maßnahmen.
Während die Linienführungen der indisponiblen Maßnahmen wegen des fortgeschrittenen Planungsstandes einen relativ großen Verbindlichkeitsgrad besitzen, basiert die Linienführung der 14 neuen Maßnahmen bislang auf einer verkehrlichen Voruntersuchung unter Berücksichtigung städtebaulicher und umweltrelevanter Gegebenheiten. Die im Bedarfsplanentwurf enthaltenen Vorzugslinien der neuen Maßnahmen dienen deshalb nur der groben Orientierung und haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Die konkrete Planung ist den nachgeordneten Planungsstufen (Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren) vorbehalten.
Der Entwurf des LStrBPl 2010 mit Umweltbericht wird vom 10. August 2009 bis zum 15. Oktober 2009 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgelegt sowie hier zum download bereitgestellt.
Anregungen und Bedenken können ab Beginn der Auslegung bis zum 30. Oktober von natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen vorgebracht werden, deren Belange durch den LStrBPl berührt sind.
Möchten Sie von der Möglichkeit, zum Entwurf des LStrBPl Stellung
zu nehmen, Gebrauch machen, senden Sie Ihre Stellungnahme bitte bis zum 30.Oktober
2009 per Post an den: Landesbetrieb Straßenwesen, Vorstand Planung,
Fachbereich 21, Stichwort: SUP-Beteiligung" Lindenallee 51, 15366
Hoppegarten oder per E-Mail an:
SUP-Beteiligung@ls.brandenburg.de.
Die im Rahmen der fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen geäußerten Anregungen und Bedenken werden abgewogen und der Entwurf des LStrBPl gegebenenfalls überarbeitet. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens und Bestätigung durch den Landtag wird der LStrBPl Bestandteil des Landesstraßenbedarfsplangesetzes und danach zur Einsicht für jedermann auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) und im LS Brandenburg veröffentlicht. (Quelle: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS)
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| [www.Herthamoor.de] Infos zum geplanten Bau einer Landesstraße L171 durchs Moor. |