Bisher
haben sich kaum Käufer an den Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie
getraut. Denn es war nicht jedermanns Sache mit Denkmalschutzbehörden zu
verhandeln, wenn es um Sanierungsfragen geht. Dabei sind die Damen und Herren
dort sehr freundlich.
Freundlich ist auch nach wie vor der Staat, denn dieser privilegiert nicht nur die Immobilien-Besitzer und Vermieter sondern in besonderer Weise auch die Besitzer von denkmalgeschützten Immobilien. Nachdem die Eigenheimzulage endgültig abgeschafft wurde und die degressive Abschreibung für vermietete Neubauten nicht mehr möglich ist, treten die nach wie vor vorhandenen Chancen durch die denkmalgeschütze Immobilie in den Vordergrund. Denn Schiffs-, Immobilien- oder Medienfonds sind steuerlich nicht mehr sonderlich interessant. So bleibt als eine der letzten Steueroasen noch die nach wie vor gegebene Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Abschreibung für Baudenkmäler entsprechend §§ 7i und 7h des Einkommenssteuergesetzes.
Allerding sollte man darauf achten, dass man nur Immobilien in guter Lage nimmt, die auch leicht vermietbar und schnell wiederverkaufbar sind. Denn die steuerlichen Vorteile auf Haus sind dann nichts mehr wert, wenn man kaum zahlungskräftige Mieter findet oder beim eventuellen Verkauf Jahre auf potentielle Käufer warten muss. Am besten liegt man immer noch mit Immobilien, die in der Nähe eine Vielzahl von Angeboten wie Schulen, Gaststätten, Geschäften und Verkehrsanbindungsmöglichkeiten haben.
Erwirbt man eine solche Immobilie, dann kann man durchaus auch mit stark sanierungsbedürftigen Objekten viel an Steuern sparen. Denn alle Sanierungskosten können - über 12 Jahre verteilt -komplett als Kosten bei der Einkommensteuerklärung geltend gemacht werden. Wer also beispielsweise einen Steuersatz von 40 % hat, der kann sich leicht ausrechnen, dass auf diese Weise der Staat 40 % seiner Sanierungskosten übernimmt.
Gleichzeitig hat man mit Grund- und Boden eine Kapitalanlage, die Sicherheit mit dem Schutz vor Inflation und sogar steuerfreie Wertzuwächse bietet. Denn der Wertzuwachs erscheint nicht in der Einkommenssteuererklärung. Im Gegenteil, hier kann man jedes Jahr eine Abschreibung auf den Gebäudewert steuerlich geltend machen, der praktisch nicht gegeben ist, vorausgesetzt das diese Immobilie hinsichtlich Lage und Standort gut ausgewählt wurde. Als Hausbesitzer braucht einen das Auf und Ab der Börse nicht mehr zu interessieren. Auch beim Thema Abgeltungssteuer bleibt die Immobilie außen vor. Wenn man das Gebäude nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist verkauft, dann kann der höhere Verkaufspreis steuerfrei vereinnahmt werden.
Deshalb sind denkmalgeschützte Immobilien mit niedrigen Anschaffungskosten, aber hohem Modernisierungsaufwand für umfassend handelnde Geldanleger besonders interessant. Zwingende Voraussetzung dabei ist, dass das denkmalgeschützte Gebäude vor der Sanierung gekauft wird.
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