Die Wählergruppe Bürger für Borgsdorf begrüßt die jüngste Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung Hohen Neuendorf, für das Stadtgebiet künftig zwei Schiedspersonen sowie zwei stellvertretende Schiedspersonen zu ernennen. Der Ursprungsvorschlag der Verwaltung wurde den wachsenden Anforderungen und Belastungen der Schiedspersonen nicht gerecht, auch die rechtlichen Vorgaben des Landesgesetzgebers sprachen dagegen. Dass sich die Entscheidung dadurch verzögert, ist selbstverständlich bedauerlich, aber in dieser Situation nicht vermeidbar gewesen, so Matthias Güttler, Stadtverordneter der Wählergruppe.
So legt § 1 Abs. 1 Satz 3 des Brandenburger Schiedsstellengesetzes einen Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle von nicht mehr als 10.000 Personen fest. Bei einer Einwohnerzahl von fast 25.000 in den Stadtteilen Bergfelde, Borgsdorf, Hohen Neuendorf und Stolpe wäre eine einzige Schiedsperson nur schwer vermittelbar. Die Verwaltung ist bei Ihrer Beschlussvorlage auf diesen Umstand nicht eingegangen. Aus meiner Sicht sollte das Abweichen von Sollvorschriften zumindest gut begründet werden. Hier erwarte ich zukünftig mehr Transparenz und eine bessere Nachvollziehbarkeit der Verwaltungsentwürfe. Dann können die Stadtverordneten die Entscheidungen schneller treffen, ergänzt Güttler.
Die Wählergruppe Bürger für Borgsdorf dankt den bisherigen Bewerbern für Ihre Kandidatur und ermutigt alle weiteren Interessierten, sich als Schiedsperson zu bewerben, um dabei zu helfen, Konflikte zu schlichten und dadurch teuere Gerichtsverfahren zu verhindern. Weitere Informationen zu unserer Wählergruppe sind auf unserer Internetseite www.buergerfuerborgsdorf.de abrufbar.
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