Für die Verkehrssicherheit auf der Baustelle haftet zunächst der Bauherr.
Das gilt auch dann, wenn er ein Bauunternehmen oder Handwerkerfirmen mit den Arbeiten beauftragt.
Fällt beispielsweise ein Kind in einen ungesicherten Schacht oder verletzt ein umfallender Bauzaun einen Passanten, muss der Bauherr für den Schaden aufkommen.
Davor schützt eine Bauherrnhaftpflichtversicherung, die sich am besten mit einer Bauleistungsversicherung kombinieren lässt. Diese springt ein, wenn während der Bauphase Schäden am Gebäude auftreten.
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