Bund, Länder und Gemeinden bieten eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für den Wohnungsbau.
Zuschüsse erhält man als Eigenheimzulage, im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus und als zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Generell gilt: Wohneigentum wird mit günstigen Darlehen gefördert.
Vergabekriterium ist bei der Länderförderung die Einkommensgrenze. Wichtig: Bei vielen Förderprogrammen ist es Voraussetzung, den Antrag vor Baubeginn oder Unterzeichnung des Kaufvertrags zu stellen.
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