Dienstag, der 07. September 2010 um 18:45 Uhr
« zurück | Artikel vom: 08.10.2009

Begriffsklärung Schuldner

Der Begriff Schuldner bezeichnet grundlegend nur die wirtschaftliche Stellung einer Person. Diese ist meist dazu verpflichtet, einer anderen eine bestimmte Leistung zu erbringen. Immer dann, wenn ein Kunde einer Bank einen Kredit aufnimmt, aber auch bei jedem sonstigen Vertrag ( Kaufvertrag ), wird man zum Schuldner. Er wird so bezeichnet, da er gegenüber seinem Gläubiger ( hier der Bank ) in einem Schuldverhältnis steht. Dieses erlischt erst dann, wenn der Schuldner die erforderliche Leistung erbringen konnte.

Achtung: Nicht nur schriftliche Verträge können ein Schuldverhältnis begründen. Auch mündliche Abmachungen und Vereinbahrungen können bindend sein!

Sobald nun auch eine weitere Person oder weitere Personen mit dem Hauptschuldner zusammen eine Verpflichtung eingehen, wird diese Person/ werden diese Personen fortan als so genannte Mitschuldner bezeichnet, da sie nun mit im Schuldverhältnis zum Gläubiger stehen. Oft zeigt sich, dass der Mitschuldner eine Ehefrau oder eine Lebensgefährtin ist. Meist werden auch enge Geschäftspartner oder Freunde zu Mitschuldnern.

Wenn allerdings zwei oder mehrere Personen gemeinsam einen Kreditvertrag abschließen, werden diese von der Bank auch gemeinsam als Gesamtschuldner bezeichnet. Mitschuldner sind vor allem für den Kreditnehmer, also den Hauptschuldner interessant. Durch sie kann eventuell seine Bonität verbessert werden, wodurch wiederum durch das steigende Vertrauen seitens der Bank der Finanzspielraum erhöht werden kann. Das Vertrauen der Bank resultiert aus dem Mitschuldner. Dieser hat die Verpflichtung, sobald der Hauptschuldner nicht mehr in der Lage sein sollte, die eingegangene Schuld zu begleichen und somit anstatt seiner den Kredit zu bezahlen. Somit bekommt die Bank eine zweite Sicherheit, was das Vertrauen in das vergebene Geld und somit die Bonität verbessert. (Autor: Proanti)



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