Dienstag, der 07. September 2010 um 17:01 Uhr
« zurück | Artikel vom: 07.04.2010

Vorsicht vor Giftpflanzen

Ab dem Frühjahr blüht es wieder in Gärten, Wiesen und Wäldern. Doch auch viele giftige Pflanzen sind auf den ersten Blick ansprechend, was insbesondere für kleine Kinder zum Verhängnis werden kann. Woran man im Ernstfall unbedingt denken sollte.

Bald können Kinder wieder Blumen und Früchte pflücken. Was zu tun ist, wenn gesundheitsschädliche Pflanzen dabei sind, darüber informiert die Beratungsstelle für Vergiftungs-Erscheinungen (Giftnotruf) in Berlin.

"Kinder neigen dazu, vieles in den Mund zu stecken, zu kauen und zu verschlucken. Dazu gehören auch Pflanzen beziehungsweise Teile davon. Nun sind zwar unter der Vielzahl von Pflanzen nur wenige in unseren Breiten so giftig, dass ihr Verzehr lebensbedrohliche Folgen hat, aber auch essbare rohe Pflanzenteile können, in größeren Mengen genossen, zu Durchfällen und/oder Bauchschmerzen führen."

So warnt der Giftnotruf Berlin auf seiner Internetseite.

Wie man die Gefahr reduziert

Um die Gefahr zu reduzieren, sollten giftige Pflanzen im Wohnbereich für Kinder zumindest bis zum Schulalter nicht erreichbar sein, raten die Experten. Man sollte auch wissen, welche bedrohlichen Pflanzen in der näheren Umgebung, am Kindergarten oder auf dem Schulweg wachsen.

Eine Übersicht der Gewächse, die vom Nachwuchs gemieden werden sollten, bietet der Giftnotruf zum Download an.

Kinder unter vier Jahren können nach Ansicht der Experten nicht verstehen, wenn sie vor diesen Gefahren gewarnt werden. Deshalb wird empfohlen, giftige Pflanzen möglichst aus dem Wohnbereich zu entfernen.

Hilfe im Notfall

Hat ein Kind trotz aller Vorsicht gesundheitsschädliche Pflanzenteile gegessen, sollten Eltern klären:

  • Um welche Pflanze handelt es sich?
  • Welche Teile der Pflanze wurden gegessen?
  • Wurde nur gekaut oder ausgespuckt, wie viel wurde verschluckt?

Telefonische Hilfe geben die regionalen Giftnotrufe. Ein Verzeichnis dieser Beratungsstellen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist im Internet zu finden.

Muss auf den Rat des Giftnotrufs das Kind zum Arzt oder ins Krankenhaus, sollte zur Identifizierung der Pflanze ein ganzer Zweig mitgenommen werden. (verpd)



Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden.



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