Dienstag, der 07. September 2010 um 17:55 Uhr
« zurück | Artikel vom: 29.06.2009

Sicherheit für ABC-Schützen

In den wenigen Wochen ist es soweit: Für knapp 800.000 Erstklässler kommt der erste Schultag. Jedoch birgt insbesondere der Weg von und zur Schule erhebliche Gefahren, die teilweise vermeidbar sind.

ABC-Schütze an der Ampel © FotoliaSchulanfänger sind im Straßenverkehr noch unsicher. Sie können meist weder die Entfernung und Geschwindigkeit eines Fahrzeugs richtig einschätzen noch über parkende Autos hinwegschauen. Zudem lassen sie sich schnell ablenken und kennen die Verkehrsregeln noch nicht so gut. Doch es gibt einige Tipps, um Unfälle auf dem Schulweg zu vermeiden. Mehr Sicherheit fängt bei der Kleidung an. Helle Kleidung sowie Reflektoren an Schultaschen, Schuhe und Jacken helfen dabei, dass das Kind nicht übersehen wird.

Kleine Fußgänger

Nicht immer ist der kürzeste Weg zur Schule oder zur Bushaltestelle der sicherste. Lieber einen Umweg in Kauf nehmen und dafür gefährliche Stellen wie unübersichtliche Straßenkreuzungen meiden.

Insbesondere das Vorbeigehen an Toreinfahrten und Garagen oder auch das Überqueren der Fahrbahn sollte geübt werden. Das Kind sollte genau wissen, warum es wichtig ist, an solchen Stellen stehen zubleiben, zu schauen und sich zu vergewissern, dass kein Fahrzeug kommt.

Wichtig ist, dass Eltern und Kinder den sicheren Weg mehrmals, am besten noch während der Kindergartenzeit und in den ersten Wochen der Schulzeit, gemeinsam abgehen. Sinnvoll ist es ferner, wenn das Kind dabei Vater oder Mutter den Weg zeigt und erklärt auf was es aufpassen muss.

Schulweg: Mit dem Rad erst ab der vierten Klasse

Kinder dürfen bis zum achten Geburtstag mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Allerdings können sie beim Rad fahren oft nicht alle Aufgaben wie Treten, Lenken und dabei richtig Reagieren gleichzeitig bewältigen.

Verkehrspädagogen raten daher, Kinder erst frühestens nach bestandener Radfahrausbildung im vierten Schuljahr allein mit dem Rad im Straßenverkehr fahren zu lassen.

Sinnvoll sind jedoch gemeinsame Radausflüge im Straßenverkehr, um die sichere Verkehrsteilnahme zu üben.

Bus-Neulinge

Wichtig ist, dass auch der Weg zur Haltestelle sicher ist und die Fahrt mit dem Bus geübt wird. Das fängt beim Warten an. Das Kind sollte wissen, mit welchem Abstand zur Bordsteinkante es auf den Bus warten soll.

Erstklässler sollten zudem die Gefahren kennen, wenn sie an der Bushaltestelle drängeln, schubsen und raufen. Aber auch im Bus gibt es einiges zu beachten.

Wenn Sitzplätze frei sind, sollte sich das Kind setzen, weil es sonst schnell den Halt verlieren kann. Ist kein Platz frei sein, sollte das Kind wissen, wo es am besten stehen und sich festhalten kann.

Sicherheit geht vor Pünktlichkeit

Auch wenn das Kind sich einmal verspätet hat, darf es nicht in Panik geraten. Denn es ist besser, einen Bus zu verpassen oder einige Minuten zu spät zum Unterricht zu kommen, als ohne zu schauen über die Straße zu laufen.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann leider immer etwas passieren. Egal ob auf dem Schulweg, im Unterricht oder auch in der Freizeit.

Damit im Falle eines Unfalles neben gesundheitlichen Folgen nicht auch noch finanzielle Schwierigkeiten hinzukommen, ist eine private Kinder-Unfallversicherung empfehlenswert. Ein Versicherungsfachmann hilft, den richtigen Versicherungsumfang zu ermitteln.(verpd)

Kinder-Unfallversicherung
Während die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Unfällen auf dem Schulweg oder während des Schulbesuches einspringt, leistet eine private Kinder-Unfallversicherung bei Schul- und Freizeitunfällen.

Besonders wichtig ist die richtige Höhe der individuell versicherbaren Invaliditätsleistung, die als Kapitalsumme sowie von den vielen Versicherern auch als Rentenzahlung angeboten wird.

Durch dieses Geld lassen sich eventuell notwendige behindertengerechte Umbaumaßnahmen ausgleichen und die finanzielle Zukunft des Kindes auch nach einem bleibenden Unfallschaden sichern.


Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden.



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