Dass die Pflegeversicherung nur eine Teilkaskoversicherung ist, wird an der Lücke zwischen den Kosten für eine vollstationäre Pflege und den Leistungen der Pflegeversicherung überdeutlich.
Die jetzt vom Statistischen Bundesamt (Destatis) vorgelegte Pflegestatistik 2007 weist hohe Deckungslücken zwischen den Kosten einer vollstationären Pflege mit Unterbringung in einem Heim und den Erstattungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung auf. Verschärfend kommen regionale Unterschiede hinzu.
Nach den Ergebnissen von Destatis kostete Ende 2007 eine vollstationäre Pflege mit Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim in der höchsten Pflegeklasse III monatlich durchschnittlich 2.766 Euro.
Dabei wurden über die Ausgaben für Pflege, Unterkunft und Verpflegung hinausgehende Kosten (etwa Investitionsaufwendungen) nicht erfasst. Diese könnten aber im Durchschnitt monatlich mit weiteren 367 Euro zu Buche schlagen.
Für die Pflegeklasse II waren im Bundesdurchschnitt monatlich 2.341 Euro aufzubringen. In der Pflegeklasse I betrug der Vergütungssatz 1.915 Euro. Das Statistische Bundesamt sowie die Landesämter für Statistik erheben die Daten seit 1999 alle zwei Jahre.
Die höchsten Heimkosten in der Pflegeklasse III ergaben sich den Angaben zufolge in Nordrhein-Westfalen mit 3.131 Euro. Es folgen Hamburg (3.040 Euro), Baden-Württemberg (2.979 Euro) und Rheinland-Pfalz (2.827 Euro).
Die geringste Vergütung für Pflege, Unterkunft und Verpflegung in der Pflegeklasse III wurde für Sachsen-Anhalt mit monatlich 2.250 Euro errechnet, gefolgt von Sachsen mit 2.280 Euro. Auch in den anderen drei neuen Bundesländern lagen die Vergütungen unter dem Bundesdurchschnitt.
Die Pflegeversicherung zahlt für eine vollstationäre Dauerpflege bundesweit seit dem 1. Juli 2008 monatlich in der Pflegestufe III 1.470 Euro (ohne Härtefallregelungen), in der Pflegestufe II 1.279 Euro und in der Pflegestufe I 1.023 Euro.
Die Differenz in der Pflegestufe III zwischen Heimkosten (3.131 Euro) und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (1.470 Euro) beträgt in Nordrhein-Westfalen monatlich immerhin 1.661 Euro ohne die weiteren Nebenkosten. In Sachsen-Anhalt beläuft sich dieser Fehlbetrag nur auf 780 Euro.
Zur Finanzierung der Pflegeheimkosten, die die gesetzlichen Leistungen übersteigen, müssen die Pflegebedürftigen eigene finanzielle Mittel aufwenden oder auf Sozialleistungen zurückgreifen, wie die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe. Aber auch Ehepartner und Kinder können zur Zahlung der Pflegekosten herangezogen werden. Eine frühzeitig abgeschlossene private Pflegezusatzversicherung kann das Kostenrisiko weitgehend abdecken.(verpd)
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