Freitag, der 03. September 2010 um 07:57 Uhr
« zurück | Artikel vom: 28.10.2009

Begleiteter Rundgang Gedenkstätte Grenzlandmuseum Marienborn

Die Führung bei der Abfahrt zur Trabbant-Sternfahrt nach Berlin am 07.11. im Grenzlandmuseum Marienborn. Hier einige Informationen zum Termin für einen begleiteten Rundgang über das Gelände der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn. Bei dem Rundgang begleitet Sie unsere Besucherbegleiterin Frau Majewski.

Logo: Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt

  • Begleiteter Rundgang: mit ca. 20 Personen
  • Termin : 07. November 2009
  • Uhrzeit: 09:00 Uhr
  • Treffpunkt: Infothek / Stabsgebäude.

Bei Verspätung oder Ausfall der Ankunft bitte die Gedenkstätte unter o.g. Tel.-Nr. benachrichtigen. Während des Rundgangs (Dauer: ca. 90 Minuten) besichtigen Sie mehrere Funktionseinheiten der ehemaligen Grenzübergangsstelle Marienborn, wie den PKW-Einreise-Bereich, Zollbereich, PKW-Ausreisebaracke, Tunnel und den Kommandoturm.

Die Dauerausstellung im Informations- und Dokumentationszentrum zeigt die Geschichte der Grenzübergangsstelle Marienborn im Kontext der Teilung Deutschlands. Sie spannt einen Bogen von der Vorgeschichte der Teilung über Zwangsaussiedlungen bis zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion. Sie beleuchtet den Alltag der dort lebenden Bevölkerung, die Grenze und ihre Bewacher die Themen Flucht und Ausreise, deutsch-deutscher Tagebau sowie die GÜSt/ Eisenbahn. Die Ausstellungsthemen werden über originale Objekte, Dokumente, Klang- und Filminstallationen und über einführende und vertiefende Texte vermittelt.

Den Einsatz von Videos möchten wir Ihrer Gruppe empfehlen:
[Video1] "Die Grenzübergangsstelle Marienborn - Nadelöhr zwischen den Welten" zur Einführung in die Gesamtthematik (ca. 35 Minuten). Das Video ist zu pädagogischen Vorbereitungen eines Gedenkstättenbesuches auch kostenlos entleihbar und wird auf Anfrage zugesandt.
[Video2] "Auf der Wacht für die DDR" (ca. 43 Minuten). Das Video ist geeignet zur Einführung sowie zur Vertiefung des Themas und kann an der Infothek erworben oder für pädagogische Zwecke kostenlos entliehen werden.

Der Eintritt in die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn und der Begleitete Rundgang sind kostenlos. Die Besucherbegleiter werden für Ihre Begleitung von der Gedenkstätte Marienborn bezahlt. Wir bitten unsere Besucher, den weiteren Aufbau der Gedenkstätte durch eine Geldspende zu unterstützen. Ein Überweisungsträger liegt bei, eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung kann bei der Gedenkstätte angefordert werden.
Anfahrt: Þ Die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn liegt direkt an der A 2.

Sie erreichen die Gedenkstätte auf folgenden Anfahrtswegen:

  • Aus Richtung Berlin/Magdeburg verlassen Sie die A 2 über die Autobahnabfahrt Alleringersleben und folgen dann der Ausschilderung bis zur Gedenkstätte.
  • Aus Richtung Hannover verlassen Sie die A 2 an der Ausfahrt ESSO-Tankstelle Marienborn. Parkmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden.
  • Aus Richtung Helmstedt fahren Sie auf der B 1 bis Morsleben, und folgen dann der Ausschilderung Gedenkstätte.

( Sollten Sie weitere Fragen haben oder einen anderen Führungstermin wünschen, setzen Sie sich bitte kurzfristig mit mir in Verbindung. Vor Ort wenden Sie sich bitte an das Führungspersonal, und stimmen Sie je nach Ihrem Zeitplan die pädagogischen Angebote ab. Hinweis: Außerdem möchten wir auf eine wetterbedingte Kleidung hinweisen, da die Führung vorwiegend im Freien stattfindet.

Kontakt: Hausadresse: Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn
An der BAB 2, 39365 Marienborn
Telefon: (039406) 9209-0 | Fax: (039406) 9209-9
Mail: info-marienborn@stgs.sachsen-anhalt.de | www.stgs.sachsen-anhalt.de
Internet:/ stiftung-gedenkstätten

Öffnungszeiten: Die. - So. 10.00 - 17.00 Uhr
Spenden-Konto: 810 015 16 bei der Bundesbank; Filiale Magdeburg (BLZ 810 000 00)
Verwendungszweck: Kassenz.:0711110000010 / Spenden GDT Marienborn



Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden.



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