Donnerstag, der 09. September 2010 um 22:07 Uhr
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Lexikon Immobilien & Baufinanzierung [U]

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Immobilien Zeitung aus Berlin - Das Wort IMMO wird durch eine Lupe hervor gekoben © FotoliaUmbauter Raum Ein umbauter Raum ist von einem Gebäude das Volumen. Zu den Beleihungsunterlagen gehört die Berechnung des umbauten Raumes, der zur Ermittlung des Beleihungswerts dient. Die Berechnung des umbauten Raumes braucht man für die Errechnung des Gebäudewerts.

Umschuldung Die Umschuldung ist die Ablösung eines Kredits durch einen anderen Darlehensgeber. Unbedenklichkeitsbescheinigung. Umschuldungsmöglichkeiten sind gegeben, wenn kurzfristige Kredite in langfristige Darlehen umgewandelt werden sollen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung Erwerber eines Erbbaurechts oder eines Grundstückes, dürfen in das Grundbuch erst eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung von dem Finanzamt vorliegt. Diese Bescheinigung wird ausgeschrieben, wenn steuerliche Bedenken ausgeschlossen sind und die Grunderwerbssteuer entrichtet werden kann.

(Autor: Michi Davinca)



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