| [A] | [B] | [C] | [D] | [E] | [F] | [G] | [H] | [I] | [J] | [K] | [L] | [M] | [N] | [O] | [P] | [Q] | [R] | [S] | [T] | [U] | [V] | [W] | [X] | [Y] | [Z] |
Gebäudewert
Der Gebäudewert beinhaltet den Wert ohne Grundstück, die Außenanlagen
und den Bodenwert mit Bauwert.
Geldbeschaffungskosten Die Kosten die im Zusammenhang mit der Aufnahme von Finanzierungsmitteln entstehen, nennt man Geldbeschaffungskosten. Dazu gehören beispielsweise Gutachterkosten, Notargebühren, Abschlussgebühren oder Provisionen an Vermittlern. Die erhobenen Kosten der Bank werden bei der ersten Teilauszahlung abgezogen.
Gemeinschaftseigentum Dies sind Teile des Gebäudes und des Grundstückes, die nicht im Sondereigentum stehen. Dazu gehören beispielsweise das Treppenhaus, die Fassade oder der Fahrstuhl.
Gesamtlaufzeit Die Gesamtlaufzeit ist die Dauer von der ersten Auszahlung des Darlehens bis zur vollständigen Rückzahlung. Bei einem Darlehen mit ein Prozent Tilgung, beträgt die Gesamtlaufzeit 30 bis 40 Jahre. Je niedriger der Zinssatz, umso länger ist die Gesamtlaufzeit.
Gesamtrate Die Gesamtrate ist die regelmäßige Zahlung.
Gesamtschuldner Die Gesamtschuldner sind mehrere Darlehensnehmer, die für ein Darlehen haften. So ist jeder einzelne von den Gesamtschuldnern zur Zahlung verpflichtet. Wenn ein Schuldner die Zahlung einer Bank geleistet hat, haben die anderen Schuldner das Recht, einen Ausgleich verlangen.
Gewerbedarlehen Ein Gewerbedarlehen ist ein langfristiges Darlehen, welches für gewerblich genutzte Immobilien genutzt wird, wie zum Beispiel für Büro- oder Geschäftshäuser, Werkstätten oder Lagergebäude.
Gleitzinsdarlehen Die Zinsen können von dem Darlehensgeber jederzeit geändert werden. Dies ist bei einem Festzinsdarlehen nicht möglich.
Globalbelastung Wenn ein Grundpfandrecht auf vielen Grundstücken übergreifend lastet, spricht man von einer Globalbelastung.
Gläubiger Ein Gläubiger ist jemand, dem die Schuld vom Schuldner zusteht. Bei einem Darlehen ist dies der Darlehensgeber.
Grenzabstand Der Grenzabstand ist die Entfernung von einem Grundstück zur Grundstücksgrenze.
Grenzattest Das Grenzattest kommt vom Katasteramt, welches bestätigt, dass ein Gebäude in den Grenzen eines Grundstückes errichtet worden ist.
Grenzeinhaltungsbestätigung Dies ist die Bestätigung dafür, dass das Gebäude sich innerhalb der notwendigen Grenzabstände befindet. Diese Bestätigung erhält man entweder von den Katasterämtern oder den bestellten Vermessungsingenieuren.
Grundbesitzwert Anstelle des Einheitswertes zur Erbschaftssteuerermittlung, werden seit dem Jahr 1997 die Grundbesitzwerte festgesetzt. Dieser Wert orientiert sich an dem Ertragswert einer Immobilie.
Grundbuch Das Grundbuch legt die Wirtschafts- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken dar.
Grundbuchamt Das Grundbuchamt, ist eine Abteilung im Amtsgericht, welches für die Rechtsvorgänge mit Grundstücken zuständig ist.
Grundbuchauszug Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Eintragungen im Grundbuch, die jeder verlangen kann.
Grundbuchblatt Jedes Grundstück im privatem Eigentum, muss im Grundbuch eingetragen werden. Dieses Grundbuchblatt besteht aus mehreren Seiten, die in die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen eingeteilt ist.
Grundbucheinsicht Wer ein berechtigtes Interesse darlegen kann, darf im Grundbuch Einsicht nehmen. Ein Käufer eines Grundstückes kann das Grundbuch einsehen und davon eine Abschrift verlangen.
Grunderwerbssteuer Beim Erwerb einer Immobilie, erhebt das Finanzamt eine Grunderwerbssteuer in einer Höhe von derzeit 3,5 Prozent. In einigen Bundesländern liegt die Steuer bei 4,5 Prozent. Grundlage zur Besteuerung sind der Kaufpreis oder das Meistgebot aus einer Zwangsversteigerung.
Grundpfandrecht Mit einem Pfandrecht lassen sich Grundstücke belasten. Das Grundstück dient für einen Grundpfandsrechtgläubiger als Sicherheit für ein Darlehen. Sollte der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, so kann der Darlehensgeber seine Ansprüche aus der Verwertung des Grundpfandrechts befriedigen.
Grundpfandrechtsgläubiger Dieser ist der Begünstigte eines Grundpfandrechts im Rahmen einer Baufinanzierung.
Grundschuld Bei der Grundschuld ist der Darlehensgeber berechtigt, das Grundstück bei einer Zwangsversteigerung zu verwerten. Sie ist nicht an Forderungen gebunden, so dass Konditionenanpassungen, Abtretungen und Umschuldungen mit weniger Kosten und Aufwand verbunden sind.
Grundschuldbestellung Die Grundschuldbestellung ist eine notarielle Urkunde.
Grundschulddarlehen So wird das Darlehen genannt, bei denen zu Sicherheit eine Grundschuld zur Eintragung kommt.
Grundsteuer Dies ist eine Gemeindesteuer auf Grundvermögen in jeglicher Form. Diese Steuer wird berechnet und ist abhängig von dem Einheitswert.
Grundstück Zu den Bestandteilen eines Grundstückes gehören auch die fest verbundenen Gebäude.
Grundstückskaufvertrag Der Grundstückskauf setzt den Abschluss eines beurkundeten Vertrages voraus. Der Vertrag erhält die Bedingungen für die vorgesehene Eigentumsübertragungen. Bei der Übertragung des Eigentums, verpflichtet sich der Verkäufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.
Gutachten Ein Gutachter erstellt ein Dokument, wo eine detaillierte Beurteilung der Immobilie erfolgt. Au Basis des Gutachtens setzt sich der Beleihungswert fest.
(Autor: Michi Davinca)
|
Hinweis: Alle Texte auf dieser Homepage und den folgenden Seiten sind lediglich allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für konkrete Fälle kann hinsichtlich der Seiteninhalte daher nicht übernommen werden. |